Beschluss:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt, den Textteil B des Bebauungsplanes Nr. 67 unter der Nr. 10.1.3 Satz 2 zu ergänzen und damit wie folgt neu zu fassen: „Dächer von Nebenanlagen mit Grundflächen von mehr als 6 qm und von Garagen und überdachten Stellplätzen sind zu begrünen.“ Weiterhin sind die Stellplätze im Norden des Gebietes in Gelb schraffiert darzustellen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 wird mit den vorstehenden Ergänzungen  erneut beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird mit den Ergänzungen in den Punkten 3.5.2, 3.8.1, 4.2.8 und 5.3 gebilligt.

 

  1. Es wird weiter beschlossen, dass die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird und dass Anregungen nur noch zu dieser Änderung vorgetragen werden können.

 


Herr Griesbach erläutert die Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 67. So wurde der Textteil in Bezug auf Garagen ergänzt um die Worte „überdachte Stellplätze (Carports), da auch Carports zwangsweise ein Gründach erhalten sollen. Weiterhin waren im Norden der Planzeichnung fünf Stellplätze nicht in Gelb schraffiert dargestellt, das wurde nun nachgeholt. Die Begründung wurde ebenfalls hinsichtlich der Carports, der Terrassen auf Vollgeschossen, der Stützwände und bewehrten Erde sowie der bodenordnenden Maßnahmen angepasst. Die Änderungen an der Planzeichnung haben eine erneute Beschlussfassung und erneute Offenlegung der Planunterlagen erforderlich gemacht. Als Träger öffentlicher Belange ist lediglich der Kreis Plön betroffen, sodass auch der Kreis Plön noch einmal zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0