Beschluss:

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss stimmt dem angepassten Umweltbericht zur Änderung 8 a des Bebauungsplanes Nr. 15 in der vorliegenden Fassung zu und bestimmt die Planung mit diesem ergänzenden Beschluss zur Offenlegung. Die Begründung ist noch um den Hinweis zu ergänzen, dass als Kompensationsmaßnahme für den Eingriff die nun im Umweltbericht enthaltene Fläche mit den dort beschriebenen Maßnahmen vorgesehen ist. Der Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsfläche wird Anlage zum Umweltbericht.

 


Bürgermeister Kokocinski erklärt zunächst, dass zu diesem Punkt ein Schreiben des Investors vorliegt, das allen Mitgliedern des Ausschusses zugestellt wurde. Inhaltlich geht es um die im Norden des Bebauungsplangebietes festgesetzte Grünfläche. Der Beschluss aus der letzten Sitzung zu dieser Thematik war jedoch eindeutig und eine Änderung der Sachlage ist bis heute nicht eingetreten, sodass es bei dem Beschluss bleiben muss.

 

Herr Griesbach erläutert sodann anhand der Verwaltungsvorlage, dass der naturschutzfachliche Ausgleich nicht über ein Öko-Konto erfolgen soll, sondern hierfür eine Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt wird, auf der entsprechende Maßnahmen gemäß der Eingriffs- Ausgleichsbewertung durchzuführen sind. Die Ausgleichsfläche befindet sich in der Gemeinde Wisch, eine vertragliche Regelung, dass für die Absicherung der Ausgleichsfläche eine Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wird, liegt bereits vor. Der Umweltbericht wurde entsprechend angepasst. 

 

Auf Anfrage von Frau Schwab, ob der ermittelte naturschutzfachliche Ausgleich ausreichend bewertet ist, erklärt Herr Griesbach, dass der Ausgleich anhand eines gemeinsamen Erlasses des Umwelt- und Innenministeriums von Frau Franke als beauftragte Landschaftsarchitektin berechnet worden ist. Die Planung wird nach dem Beschluss den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Sollte die Berechnung nicht korrekt sein, wird die untere Naturschutzbehörde oder ein zu beteiligender Naturschutzverband sicher eine Anregung dazu abgeben.

 

Herr Ehlers bittet den Bürgermeister noch einmal auf das Schreiben der Investoren einzugehen. Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass der Beschluss zur Grünfläche gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde nun für 6 Monate Gültigkeit hat, weil es bis heute keine geänderte Sachlage gibt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit diesem Beschluss jedoch nicht abgeschlossen, das Schreiben wird Bestandteil des Verfahrens und  dementsprechend noch am Ende des Verfahrens formell abzuwägen sein. 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:  1

Befangen: 1