Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt für die Grundschule Laboe insgesamt 12 Luftfilteranlagen (9 plus 3) aus dem Förderprogramm der Bundesregierung zu beschaffen.

 

 

 


Bürgermeister Voß wurde durch die Gemeindevertretung beauftragt, zur Senkung der Ansteckungsgefahr mit Covid-19-Viren alle in Frage kommenden Räume in der Grundschule Laboe unverzüglich mit Luftfilteranlagen und kontinuierlich messenden CO2-Messgeräten auszustatten. Zuschüsse aus dem angekündigten Förderprogramm der Bundesregierung sind soweit möglich zu beantragen. Gleiche oder ähnliche Maßnahmen für die Kindergärten sind ebenfalls zu prüfen.

 

Die Luftfiltergeräte an der Grundschule sind für 9 Klassenräume erforderlich. 3 größere Luftfiltergeräte werden für Gruppenräume, die Aula und die Mensa benötigt. Bürgermeister Voß schlägt die Miete oder ein Leasing der Geräte vor. CO2-Messgeräte in Ampelform sind für die Grundschule nicht hilfreich.

 

Die Anmeldung für die Sammel-Ausschreibung über die GMSH muss morgen fristgerecht übermittelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

Den Bedarf von Luftfilteranlagen in den KiTa’s hat Herr Dräbing vom Amt Probstei abgefragt und folgende Rückmeldungen erhalten:

 

DRK-KiTa: Nur ein kleiner Gruppenraum erfüllt die Förderbedingungen, dort verzichtet man aber aus Platzgründen auf die Aufstellung eines Luftfilters.

 

Kleiner Anker: Alle Räume sind gut über Fenster lüftbar, die Förderbedingungen werden nicht erfüllt, eine Beschaffung von Luftfiltern wird als nicht notwendig erachtet

 

AWO: Alle Räume sind gut über Fenster und Türen lüftbar, die Förderbedingungen werden nicht erfüllt, eine Beschaffung von Luftfiltern wird als nicht notwendig erachtet

 

Der Bedarf in den KiTa’s von CO2-Messgeräten in Ampelform, Kosten pro Stück 250,00 EUR, besteht jedoch wie folgt:

 

Kleiner Anker: 3 Stück

DRK:               10 Stück

AWO:              Rückmeldung noch offen

 

 

Wäre ein Bedarf für Luftfilter in KiTa’s festgestellt worden, wären die KiTa-Träger die Antragsteller. Der Eigenanteil für die Beschaffung, bei der es sich um eine Investition handeln würde, wäre jedoch über die Einbringung der Abschreibung oder bei Fremdfinanzierung, von Zins und Tilgung in den laufenden Haushalt über den Defizitausgleich der Gemeinde zu refinanzieren, wenn sie vorher der Beschaffung zugestimmt hat. Dies gilt sinngemäß für die CO2-Messgeräte, diese sind allerdings nicht förderfähig.