Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, das Bauvorhaben zur Sanierung der zuvor genannten Teilstrecke innerhalb der Gemeinde gem. der vorangegangenen Beratung durch den Schwarzdeckenunterhaltungsverband zu verfolgen.


Herr Lage nimmt Bezug auf die beiden stattgefundenen Vor-Ort-Termine mit dem Schwarzdeckenunterhaltungsverband (SDUV) und beschreibt allen Anwesenden die Straßenabschnitte, welche zur Sanierung vorgesehen sind. Im Anschluss erklärt er das weitere Vorgehen.

 

Herr Löptin fragt an, ob nicht ein Beschluss notwendig sei.

 

Herr Lage möchte klarstellen, dass zunächst die Gespräche zwischen Herrn Hinz vom Amt Probstei und dem SDUV geführt werden müssen, um die genauen Kosten bestimmen zu können. Danach ist die schriftliche Zusage des SDUV für die zu sanierenden Straßenabschnitte abzuwarten. Erst mit Vorliegen eines Angebotes vom SDUV erfolgt die Auftragsvergabe im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses.

Jedoch stimmt der Vorsitzende darin überein, dass die heutige Einholung der Zustimmung zu dem beschriebenen Vorgehen durch die Gemeindevertretung nicht schadet.

 

Somit bittet er um das Handzeichen für folgenden


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Der Bürger aus der Einwohnerfragestunde bittet nun um das Wort und möchte wissen, inwieweit die Anlieger durch die geplanten Sanierungsarbeiten mit den entstehenden Kosten belastet werden könnten.

 

Der Bürgermeister bezieht die Frage auf die evtl. Vermutung, es solle eine Straßenausbaubeitragsgebühr eingeführt werden und macht deutlich, dass der Erlass einer dazugehörigen Satzung in den nächsten Jahren seitens der Gemeinde nicht beabsichtigt ist. Jedoch könne er keine Garantie dafür aussprechen, dass nicht irgendwann die Bürgerinnen und Bürger an Kosten für Sanierungsmaßnahmen beteiligt werden müssen.

 

Eine längere Diskussion schließt sich an.

 

Zum Schluss zeigen mehrere Mitglieder anhand von Wortbeiträgen den Unterschied zwischen einer Bestandssanierung durch den SDUV (Verwaltungshaushalt) und der Investition in eine  Straßenerneuerung (Vermögenshaushalt) auf und gehen dabei auch auf die an den ZVO zu leistende Regenwassergebühr ein, die u.a. auch Reparaturarbeiten an der Kanalisation beinhaltet.