Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass dem Vorhabenträger die Möglichkeit angeboten werden soll, seine Vorstellungen zum Projekt darzulegen. Hierfür ist auf seine Kosten eine planungsrechtliche Bewertung der Potenzialflächen für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vorzulegen („Weißflächenstudie“). Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Gemeinde aus städtebaulich relevanten Gründen anschließend ein Bauleitverfahren einleitet, kann erst danach entschieden werden.


Der Bürgermeister führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert, dass diverse Eigentümer von Grundstücken ihr Interesse bekundet hätten, auf diesen Grundstücken Freiflächen-Fotovoltaikanlagen zu errichten. Es kommen rund 90 ha an Potenzialflächen in Betracht. Der potentielle Vorhabenträger hat angeboten, diese planungsrechtlich zu bewerten.

 

Nach einer intensiv geführten Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0