Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde in den Schulen eine Erhebung durchgeführt, für welche Räume die Beschaffung von Luftfiltern in Frage kommt. Die Förderung erfolgt nur für Räume, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben, d. h. keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt.

 

Die Erhebung hat ergeben, dass in keiner der Schulen des Schulverbandes derartige Räume vorhanden sind. In allen Klassen, Fach- und Nebenräumen können die Fenster zum Belüften des Raumes ganz geöffnet werden. Von daher erfolgt für die Beschaffung von Luftfiltern keinerlei Förderung durch den Bund. Ein Gerät alleine kostet zwischen 5.000,00 und 6.000,00 €. Von daher schlägt der Verbandsvorsteher vor, aufgrund der hohen Kosten keine Geräte zu beschaffen.

Der Wunsch der Schulen besteht lediglich für Beschaffung von CO²-Ampeln, die anzeigen wenn gelüftet werden muss. Die anwesenden Vertreter der Schulen sprechen sich aus Kostengründen ebenfalls gegen eine Beschaffung aus, da alle Unterrichtsräume gelüftet werden können.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses folgen dem Vorschlag des Verbandsvorstehers, aus Kostengründen auf die Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen zu verzichten.