Sitzung: 09.08.2021 Hauptausschuss
Vorlage: SV/BV/100/2021
Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde in den Schulen eine Erhebung
durchgeführt, für welche Räume die Beschaffung von Luftfiltern in Frage kommt. Die Förderung erfolgt nur für Räume, die eine
eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben, d. h. keine raumlufttechnische Anlage
mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem
Querschnitt.
Die Erhebung hat ergeben, dass in keiner der
Schulen des Schulverbandes derartige Räume vorhanden sind. In allen Klassen,
Fach- und Nebenräumen können die Fenster zum Belüften des Raumes ganz geöffnet
werden. Von daher erfolgt für die Beschaffung von Luftfiltern keinerlei
Förderung durch den Bund. Ein Gerät alleine kostet zwischen 5.000,00 und
6.000,00 €. Von daher schlägt der Verbandsvorsteher vor, aufgrund der hohen
Kosten keine Geräte zu beschaffen.
Der Wunsch der Schulen besteht lediglich für
Beschaffung von CO²-Ampeln, die anzeigen wenn gelüftet werden muss. Die
anwesenden Vertreter der Schulen sprechen sich aus Kostengründen ebenfalls
gegen eine Beschaffung aus, da alle Unterrichtsräume gelüftet werden können.
Die Mitglieder des Hauptausschusses folgen
dem Vorschlag des Verbandsvorstehers, aus Kostengründen auf die Beschaffung von
mobilen Luftfilteranlagen zu verzichten.