Beschluss:

 

1.Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 vorgetragenen Anregungen und den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechen zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

2. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.7 für das Gebiet „Erweiterung Grüner Ring, westlich des Kurpark, östlich der Straße Grüner Kamp und nördlich der Tennisplätze“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. Aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

3. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen, er ist dauerhaft zur Einsicht im Amt Probstei bereitzuhalten und auch im Internet unter www.amtprobstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Griesbach vom Bauamt, um seine Erläuterungen und Empfehlungen.

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10.12.2018 den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Grünen Ring mit einer Wohnbebauung gefasst.  In der Sitzung am 25.09.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt.

 

Es wird dazu auf die mit der Einladung versandten Anlagen und die Verwaltungsvorlage WENDT/BV/107/2021 verwiesen.

 

Von den Feststellungen der TÖB sind nur zwei zu berücksichtigen und zwar die Behandlung der Oberflächenentwässerung und die Begrenzung des Anteils von Ferienwohnungen im B-Plangebiet. Diese Hinweise sind im Abwägungsbeschluss berücksichtigt worden.

 

Nach der sich anschließenden Beratung wird der nachfolgende Beschluss gefasst.

 

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0