Bürgermeister Gnauck und Gemeindevertreter Grygiel erläutern den Sachverhalt. Aufgrund einer behördlichen Prüfung durch die Untere Wasserbehörde beim Kreis Plön ist die Gemeinde verpflichtet worden, die gemäß der gelten Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) vorgeschriebenen Klärschlammspiegelmessungen auf den zur Klärteichanlage gehörenden Teichen vornehmen zu lassen.  Hierzu liegt ein erstes Kostenangebot der Firma N.A.T. aus Eckernförde vor. Dieses Angebot wird den Anwesenden als Tischvorlage ausgehändigt, da es dem Bürgermeister selbst erst am Nachmittag des 18.06.2021 vorlag. Da es sich um eine Auflage der Wasserbehörde handelt, wird die Notwendigkeit der Maßnahme seitens des Ausschusses nicht infrage gestellt. Der Kämmerer erklärt, dass die Kosten für diese Messungen aus der Rückstellung für die Klärschlammbeseitigung bestritten werden können. Aufgrund des bereits bekannten Angebotes wäre eine direkte Vergabe des Auftrages  an die Firma N.A.T. nicht zulässig. Über die Amtsverwaltung werden mindestens zwei weitere Angebote eingeholt. Da nicht gewährleistet ist, dass diese Angebote bis zur Gemeinderatssitzung am 28.06.2021 vorliegen werden.

 

Es ergeht nach kurzer Diskussion folgender

 

Beschluss :

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Auftrag für Klärschlammspiegelmessungen bis zur Höhe von 5.000 Euro brutto zu vergeben. Die erforderlichen Finanzmittel hierfür werden aus der Rückstellung für die Klärschlammentsorgung, die derzeit einen Stand von 30.000,00 Euro ausweist, bezahlt werden.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0