Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat entsprechende Beratungen im Hinblick auf die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2022 durchzuführen. Im Falle eine positiven Entscheidung durch den Gemeinderat sollten entsprechende vorbereitende Maßnahmen zur fristgerechten Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2022 eingeleitet werden.


Herr Hisch stellt den Entwurf einer Satzung für die Zweitwohnungssteuer vor.

 

Die Zweitwohnungssteuer wird ermittelt aus:

·       Lagewert  (Bodenrichtwert)

·       m2 Größe Haus / Wohnung

·       Baujahrfaktor

·       Gebäudefaktor (Einfamilienhaus, Wohnung, MFH, …)

·       Grundstücksfaktor

·       Verfügbarkeit

·       Steuersatz (kann jede Gemeinde selbst bestimmen)

 

Die mögliche Einführung einer Zweitwohnungssteuer wird im Ausschuß erörtert, Details der Herleitung zur Höhe der Zweitwohnungssteuer sowie verschiedene Anwendungsfälle werden besprochen. Die finanzielle Notsituation der Gemeinde und damit verbunden die dringende Notwendigkeit der Gemeinde, finanzielle Einnahmemöglichkeiten zu nutzen, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls Gegenstand der Besprechung. Herr Hirsch gibt zudem einen Überblick über die Gemeinden im Amt Probstei, die bereits eine Zweitwohnungssteuer eingeführt haben.

 

Folgende Argumente werden für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer gemeinsam ermittelt:

·         Die Anzahl der Wohnungen / Häuser in der Gemeinde Bendfeld, die nur noch zeitweise und nicht mehr dauerhaft von Personen bewohnt werden (wobei diese Personen dann z.T. auch nicht mehr in Bendfeld gemeldet sind) ist in den vergangenen Jahren signifikant angestiegen. 

·         Für die dort nicht mehr wohnenden / lebenden Personen fehlen je Einwohner ca. 800 € pro Jahr (Zuweisungen etc.)

·         Zudem fehlen diese Personen in der Dorfgemeinschaft, (Feuerwehr, …)

Die Zweitwohnungssteuer hat damit auch eine Lenkungsfunktion


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0