Sitzung: 06.07.2021 Finanzausschuss (bis 18.06.2023)
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat entsprechende Beratungen im Hinblick auf die
Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2022 durchzuführen. Im Falle
eine positiven Entscheidung durch den Gemeinderat sollten entsprechende vorbereitende
Maßnahmen zur fristgerechten Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum
01.01.2022 eingeleitet werden.
Herr
Hisch stellt den Entwurf einer Satzung für die Zweitwohnungssteuer vor.
Die
Zweitwohnungssteuer wird ermittelt aus:
·
Lagewert (Bodenrichtwert)
·
m2
Größe Haus / Wohnung
·
Baujahrfaktor
·
Gebäudefaktor
(Einfamilienhaus, Wohnung, MFH, …)
·
Grundstücksfaktor
·
Verfügbarkeit
·
Steuersatz
(kann jede Gemeinde selbst bestimmen)
Die mögliche
Einführung einer Zweitwohnungssteuer wird im Ausschuß erörtert, Details der
Herleitung zur Höhe der Zweitwohnungssteuer sowie verschiedene Anwendungsfälle
werden besprochen. Die finanzielle Notsituation der Gemeinde und damit
verbunden die dringende Notwendigkeit der Gemeinde, finanzielle
Einnahmemöglichkeiten zu nutzen, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls
Gegenstand der Besprechung. Herr Hirsch gibt zudem einen Überblick über die
Gemeinden im Amt Probstei, die bereits eine Zweitwohnungssteuer eingeführt
haben.
Folgende Argumente
werden für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer gemeinsam ermittelt:
·
Die
Anzahl der Wohnungen / Häuser in der Gemeinde Bendfeld, die nur noch zeitweise
und nicht mehr dauerhaft von Personen bewohnt werden (wobei diese Personen dann
z.T. auch nicht mehr in Bendfeld gemeldet sind) ist in den vergangenen Jahren
signifikant angestiegen.
·
Für
die dort nicht mehr wohnenden / lebenden Personen fehlen je Einwohner ca. 800 €
pro Jahr (Zuweisungen etc.)
·
Zudem
fehlen diese Personen in der Dorfgemeinschaft, (Feuerwehr, …)
Die Zweitwohnungssteuer hat damit auch eine Lenkungsfunktion
Stimmberechtigte: |
3 |
||
Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |