Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag zur Sanierung der Schwarzdecken für die zuvor genannten Straßen in der oben genannten Priorisierung beim SDUV einzureichen.

 


Er berichtete auch aus der letzten Sitzung des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes . Leider habe sich die Mehrheit der Mitgliedsgemeinden in der letzten Hauptversammlung des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes (SDUV) gegen die Abschaffung des Eigenanteils der Mitgliedsgemeinden ausgesprochen.

 

Sachstand:

 

Im Rahmen der Deckenerneuerung ist es erforderlich, vorhandene Einbauten bestehend aus Schieberkappen, Schachtabdeckungen oder Straßenabläufen höhenmäßig an die neue Decke anzupassen. Weiterhin sind Asphaltfräsarbeiten am Bauanfang, am Bauende oder im Bereich angrenzender Entwässerungsmulden auszuführen. Diese Arbeiten sind gemäß der derzeitigen Satzung des (SDUV) von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.

 

Der Umfang dieser Baumaßnahmen betragen ca. 7 bis 9% der gesamten Baukosten.

 

Durch eine Umlageerhöhung von 5 Cent / m² und Jahr wäre somit die Voraussetzung geschaffen, dass der Eigenanteil für die jeweilige Gemeinde entfallen würde.

 

Dem SDUV sind nunmehr die Straßen zu benennen, für die die Deckenerneuerung im kommenden Jahr beantragt werden sollen. Herr Mönkemeier nimmt Bezug auf die allen vorliegende Prioritätenliste und schlägt folgende Straßen in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit zur Benennung vor:

 

  1. Am Dorfteich (gem. Nr. 5 lt. Prio-Liste)
  2. Siedlung (gem. Nr. 6)
  3. Ümloop (gem. Nr. 8)
  4. Freienfelder Weg (gem. Nr. 9)
  5. Barsbeker Weg (gem. Nr. 7)

 

Er fragt die Ausschussmitglieder, ob die Beantragung der Deckensanierung in dieser Reihenfolge erfolgen kann und bittet um Beschlussfassung.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0