Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „östlich der Bebauung Am Kirchteich, südöstlich der Schönberger Straße und südwestlich der Straße Grotenhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag der städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K und dn-Ingenieure GmbH, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind von der Vorhabenträgerin zu erstatten. Es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 


Die Gemeinde Fiefbergen hat im Jahre 1983 den Bebauungsplan Nr. 1 aufgestellt. In der Planung sollte für den nun zu überplanenden Geltungsbereich Baurecht hergestellt werden. Dies war aufgrund der Emissionswerte des östlich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes jedoch nicht möglich. Auch bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes im Jahre 1999 scheiterte es an den Emissionswerten.

 

Nachdem der landwirtschaftliche Betrieb nun aufgegeben wurde, ist die Grundstückseigentümerin erneut an die Gemeinde herangetreten und würde das Grundstück gerne wohnbaulich entwickeln.

 

Das Verfahren kann als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0