Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 213.078,50 werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Die Bürgermeisterin erläutert die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Probsteierhagen.

Auch der Finanz- und Lenkungsausschuss hat sich bereits mit der Jahresrechnung befasst und empfiehlt die Annahme.

 


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0