Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „südöstlich der Ortslage zwischen Passader Weg und Hagener Weg“. (Aufstellungsbeschluss)
  2. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro Guntram Blank aus Kiel erteilt.
  3. Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „südöstlich der Ortslage zwischen Passader Weg und Hagener Weg“ wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung überarbeiteten Fassung zugestimmt und zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegungszeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  5.  Alle mit der Planung in Zusammenhang stehenden Kosten sind der Gemeinde vom Vorhabenträger zu erstatten.

Gemeindevertreter Sye verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Bürgermeister Gnauck schildert die Situation. Neben den bereits geplanten 12 Ferienhäusern soll ein weiteres Ferienhaus anstatt des festgesetzten Gemeinschaftshauses errichtet werden. Nach Rücksprache mit dem Kreis Plön wird durch diese vorgesehene abgeänderte Nutzungsart ein Grundzug der Planung berührt, womit eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.

Bürgermeister Gnauck stellt fest, dass auf der beigefügten Planzeichnung lediglich acht der 12 Ferienhäuser eingezeichnet sind. Eine dadurch vorliegende Einschränkung für den Beschluss wird jedoch nicht festgestellt.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1