Sitzung: 28.06.2021 Gemeindevertretung
Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet Bürgermeister Gnauck Herrn Andreas Scheiner zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führte ihn damit in seine Tätigkeit ein. Der Handschlag wird durch einen corona-konformen Gruß ersetzt.