Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung  beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen, sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf. Dabei wird die Rückstellung für die Klärschlammbeseitigung im Rahmen des Haushaltes für die Klärschlammspiegelmessungen sowie ggf. für sich daraus ergebende weitere Maßnahmen bereitgestellt.


Gemeindevertreterin Schneekloth und Bürgermeister Gnauck erläutern die Problematik. Neben den Corona-Pandemie-bedingten Haushaltsverschlechterungen kommt es durch eine Nachzahlung für die KiTA-Beiträge Wendtorf aus 2020 zu einem unausgeglichenen Verwaltungshaushalt. Auch künftig wird ein ausgeglichener Haushalt nicht mehr möglich sein. Um Fehlbetragszuweisungen vom Land zu erhalten, muss die Gemeinde zunächst ihre eigene Finanz- und Steuerkraft ausschöpfen. Hierzu ist es erforderlich, die gemeindlichen Steuerhebesätze wie nachstehend aufgeführt anzuheben:

Grundsteuer A von derzeit 350 v.H. auf 380 v. H.

Grundsteuer B von derzeit 350 v.H. auf 425 v.H.

Gewerbesteuer von derzeit 370 v.H. auf 380v.H.

Auch die Hundesteuer soll künftig vereinheitlicht werden. Zudem schlägt Gemeindevertreterin Schneekloth vor, in Zukunft auch über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer nachzudenken.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0