Sonstiges:

 

- Sanierung der K 13 (vgl. auch TOP 8)

 

- Änderung des Stellenplans im Bereich Kindertageseinrichtung (vgl. auch TOP 9)

 

- Am 09.03.21 und am 30.03.21 fand ein Arbeitstreffen der GV zum Thema K 13 und Sanierung

  der Bushaltestelle teilweise mit dem Kreis und der VKP statt.  

 

- Ein weiteres Arbeitstreffen war zum Thema Umplanung des Wochenendhausgebietes in Pülsen

  im DGH mit Teilnahme des Planers und dem Amt Probstei.

  Neuester Stand vom 14.06.2021: Im Herold am 18.06.2021 erfolgt die Bekanntgabe der

  Öffentlichen Auslegung, diese findet vom 28.06.21 – 24.07.21 im Amt Probstei online und in

  Papierform statt.

 

- Bei der Sitzung des Schulverbandes wurde eine Entscheidung zum Wiederaufbau nach dem

  Brand mit kleineren Erweiterungen gefällt. Darüber wurde bereits in den Medien berichtet.

 

- Die Feuerwehr Probstei Nord ist im Sammelbeschaffungsprogramm für einen HLF 10. Das

  ehemalige Barsbeker TLF 10 wird nach Zulauf (in ca. 1-2 Jahren), dann zum Verkauf angeboten.

  Eine Stellprobe in der Köhner Fahrzeughalle ergab, dass dieses Fahrzeug knapp in die Halle

  passen würde. Es gilt zu gegebener Zeit abzuwägen, ob dieses dann 17 Jahre alte Fahrzeug,

  als Übergangsalternative, in Frage kommen würde.

 

- Es bestand Kontakt zu dem Bauleiter der Fa. Pohl in Sachen Breitbandausbau. Der Baubeginn

  ist für den frühen Herbst geplant.

 

- Ebenso erfolgte die Teilnahme an der ANA-Ausschusssitzung der ZVO.

  Aus Sicht des Bürgermeisters werden zwei große Probleme auf die Gemeinde zukommen:

 

  Punkt 1:

  Die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Hauskläranlagen im Außenbereich in

  gemeindeeigene Niederschlagswasserleitungen ist nicht mehr erlaubt. Die Gemeinde ist dann

  verpflichtet Schmutzwasserleitungen zu erstellen, welches z.B. in Selkenrade ein Problem

  darstellen würde. Eine direkte Einleitung direkt in die Vorflut ist jedoch gestattet, wenn der  

  Betreiber, demnach der GUV die Erlaubnis erteilt hat. Dieses ist z.B. in Köhner Brücke, Moor-

  rehmen und Mühlen meist der Fall. Mittelfristig will das Land die kleinen Hauskläranlagen

  zu Gruppenkläranlagen zusammenfassen. Bei jeder baulichen Änderung soll das Bauamt die

  Niederschlagswasserleitungen und die gereinigte Schmutzwasserentsorgung prüfen und die

  erteilten Einleitungserlaubnisse abgefragt bzw. eingefordert werden. 

 

  Punkt 2:

  Die Übertragung einer Schmutzwasser- oder Niederschlagswasserkanalisation könnte z.B.

  an die ZVO erfolgen. Bisher wurde der Restwert des Systemkomponenten errechnet, die

  bisherigen Betreiber haben einen Ausgleich erhalten. Die Summe ist meistens im positiven

  Bereich. Das Land hat darauf hingewiesen, dass von diesem Restwert, die in der vermuteten

  Restlaufzeit zu erzielenden Einnahmen durch die NW-Satzung abzuziehen sind. Ebenso verhält

  es sich bei den durch Dritte erbrachten Nebenleistungen, wie z.B. Planerstellungskosten bei der

  Ausweisung von Neubaugebieten, die durch den Bauträger beglichen wurden. Dieses muss zum

  heutigen Wert rückwirkend seit dem Bestehen des Systems erfolgen. Dieses hat zur Folge, dass

  sich deutlich negative Ausgleichssummen ergeben, die dann im Falle der Übertragung des

  Systems  z.B. an die ZVO gezahlt werden müssten. Dafür haben die Gemeinden meistens keine

  Rücklagen gebildet. Als Lösung könnte die Gemeinde, für einen Zeitraum von 5-10 Jahren, eine

  sehr hohe NW-Gebühr erheben, um die Übertragungskosten vorzufinanzieren. Nach der

  Übertragung könnte eine Gebührensenkung erfolgen.

- Bei einer Begehung mit dem Straßenbauingenieur des Kreises Plön wurden die Schadensbilder

  besichtigt. Fest steht, dass nicht alle Mängel/Schäden behoben werden können. Asphaltmangel

  bestehen ab August wegen der B 430-Sanierung. Zu beachten ist, dass das

  Wochenendhausgebiet nicht im Schwarzdeckenverband ist. Durch den Bau- und

  Wegeausschuss und den Finanzausschuss ist nach der Umwidmung zu prüfen, ob Flächen  

  übertragen werden sollen. Die Einmündung Buchenweg in den Birkenweg ist großflächig

  sanierungsbedürftig. Hier sollten zeitnah Angebote eingeholt werden. Gemeindevertreter Finck

  merkt an, dass der weitere Verbleib im Schwarzdeckenverband grundsätzlich geprüft werden

  sollte.

  2022 finden weitere Straßeninstandsetzungen im Bereich des Amtes Probstei statt. Die

  Anmeldungen beim Schwarzdeckenverband müssten jedoch jetzt erfolgen, so dass der Bau-,

  Wege-Umweltausschuss dringend darüber beraten muss. Der Lageplan ist bis Mitte Juli

  2021 beim Kreis Plön einzureichen.