Sitzung: 14.06.2021 Gemeindevertretung
Sonstiges:
- Sanierung der K 13 (vgl. auch TOP 8)
- Änderung des Stellenplans im Bereich Kindertageseinrichtung (vgl. auch TOP 9)
- Am 09.03.21 und am 30.03.21 fand ein Arbeitstreffen der GV zum Thema K 13 und Sanierung
der Bushaltestelle teilweise mit dem Kreis
und der VKP statt.
- Ein weiteres Arbeitstreffen war zum Thema Umplanung des Wochenendhausgebietes in Pülsen
im DGH mit Teilnahme des Planers und dem Amt Probstei.
Neuester Stand vom 14.06.2021: Im Herold am 18.06.2021 erfolgt die Bekanntgabe der
Öffentlichen Auslegung, diese findet vom 28.06.21 – 24.07.21 im Amt Probstei online und in
Papierform statt.
- Bei der Sitzung des Schulverbandes wurde eine Entscheidung zum Wiederaufbau nach dem
Brand mit kleineren Erweiterungen gefällt. Darüber wurde bereits in den Medien berichtet.
- Die Feuerwehr Probstei Nord ist im Sammelbeschaffungsprogramm für einen HLF 10. Das
ehemalige Barsbeker TLF 10 wird nach Zulauf (in ca. 1-2 Jahren), dann zum Verkauf angeboten.
Eine Stellprobe in der Köhner Fahrzeughalle ergab, dass dieses Fahrzeug knapp in die Halle
passen würde. Es gilt zu gegebener Zeit abzuwägen, ob dieses dann 17 Jahre alte Fahrzeug,
als Übergangsalternative, in Frage kommen würde.
- Es bestand Kontakt zu dem Bauleiter der Fa. Pohl in Sachen Breitbandausbau. Der Baubeginn
ist für den frühen Herbst geplant.
- Ebenso erfolgte die Teilnahme an der ANA-Ausschusssitzung der ZVO.
Aus Sicht des Bürgermeisters werden zwei große Probleme auf die Gemeinde zukommen:
Punkt 1:
Die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Hauskläranlagen im Außenbereich in
gemeindeeigene Niederschlagswasserleitungen ist nicht mehr erlaubt. Die Gemeinde ist dann
verpflichtet Schmutzwasserleitungen zu erstellen, welches z.B. in Selkenrade ein Problem
darstellen würde. Eine direkte Einleitung direkt in die Vorflut ist jedoch gestattet, wenn der
Betreiber, demnach der GUV die Erlaubnis erteilt hat. Dieses ist z.B. in Köhner Brücke, Moor-
rehmen und Mühlen meist der Fall. Mittelfristig will das Land die kleinen Hauskläranlagen
zu Gruppenkläranlagen zusammenfassen. Bei jeder baulichen Änderung soll das Bauamt die
Niederschlagswasserleitungen und die gereinigte Schmutzwasserentsorgung prüfen und die
erteilten Einleitungserlaubnisse abgefragt bzw. eingefordert werden.
Punkt 2:
Die Übertragung einer Schmutzwasser- oder Niederschlagswasserkanalisation könnte z.B.
an die ZVO erfolgen. Bisher wurde der Restwert des Systemkomponenten errechnet, die
bisherigen Betreiber haben einen Ausgleich erhalten. Die Summe ist meistens im positiven
Bereich. Das Land hat darauf hingewiesen, dass von diesem Restwert, die in der vermuteten
Restlaufzeit zu erzielenden Einnahmen durch die NW-Satzung abzuziehen sind. Ebenso verhält
es sich bei den durch Dritte erbrachten Nebenleistungen, wie z.B. Planerstellungskosten bei der
Ausweisung von Neubaugebieten, die durch den Bauträger beglichen wurden. Dieses muss zum
heutigen Wert rückwirkend seit dem Bestehen des Systems erfolgen. Dieses hat zur Folge, dass
sich deutlich negative Ausgleichssummen ergeben, die dann im Falle der Übertragung des
Systems z.B. an die ZVO gezahlt werden müssten. Dafür haben die Gemeinden meistens keine
Rücklagen gebildet. Als Lösung könnte die Gemeinde, für einen Zeitraum von 5-10 Jahren, eine
sehr hohe NW-Gebühr erheben, um die Übertragungskosten vorzufinanzieren. Nach der
Übertragung könnte eine Gebührensenkung erfolgen.
- Bei einer Begehung mit dem Straßenbauingenieur des Kreises Plön wurden die Schadensbilder
besichtigt. Fest steht, dass nicht alle Mängel/Schäden behoben werden können. Asphaltmangel
bestehen ab August wegen der B 430-Sanierung. Zu beachten ist, dass das
Wochenendhausgebiet nicht im Schwarzdeckenverband ist. Durch den Bau- und
Wegeausschuss und den Finanzausschuss ist nach der Umwidmung zu prüfen, ob Flächen
übertragen werden sollen. Die Einmündung Buchenweg in den Birkenweg ist großflächig
sanierungsbedürftig. Hier sollten zeitnah Angebote eingeholt werden. Gemeindevertreter Finck
merkt an, dass der weitere Verbleib im Schwarzdeckenverband grundsätzlich geprüft werden
sollte.
2022 finden weitere Straßeninstandsetzungen im Bereich des Amtes Probstei statt. Die
Anmeldungen beim Schwarzdeckenverband müssten jedoch jetzt erfolgen, so dass der Bau-,
Wege-Umweltausschuss dringend darüber beraten muss. Der Lageplan ist bis Mitte Juli
2021 beim Kreis Plön einzureichen.