Der Kämmerer erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Problematik. Neben den Corona-Pandemie-bedingten Haushaltsverschlechterungen kommt als „Einmaleffekt“ eine Nachzahlung für die KiTa-Beiträge Wendtorf in Höhe von über 20.000,00 Euro aus 2020 belastend auf den Haushalt zu. Trotz des vorgenannten Einmaleffekts wird es auch zukünftig nicht möglich sein, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt aufzustellen. Um ggfs. Fehlbetragszuweisungen vom Land zu erhalten, muss die Gemeinde daher zunächst ihre eigene Finanz- und Steuerkraft ausschöpfen. Hierzu ist es erforderlich, die gemeindlichen Steuerhebesätze wie nachstehend aufgeführt anzuheben:

 

Grundsteuer A von derzeit 350 v. H. auf nunmehr 380 v. H.

Grundsteuer B von derzeit 350 v. H. auf 425 v. H.

Gewerbesteuer von derzeit 370 v. H. auf 380 v. H.

 

Durch diese Steuererhöhungen wird ein Betrag von rund 16.300,00 Euro zusätzlich generiert. Nach kurzer Diskussion ist sich der Ausschuss einig, die Hundesteuer im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2022 zu überprüfen und voraussichtlich zu vereinheitlichen.

 

Abschließend  ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem  1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen. Dabei wird die Rückstellung für die Klärschlammbeseitigung im Rahmen des Haushaltes für die Klärschlammspiegelmessungen sowie ggfs. für sich daraus ergebende weitere Maßnahmen bereitgestellt.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0