Sitzung: 16.06.2021 Beirat für Natur und Umwelt
Im März / April wurde
Klärschlamm auf Ackerflächen zwischen Probsteierhagen und Schrevendorf
verbracht. Der Beirat betrachtet diese Düngung als sehr kritisch.
Nach der Klärschlammverordnung
ist die Verwendung als Dünger nur auf Ackerflächen zulässig – nicht auf
Dauergrünland oder Obst- und Gemüseanbauflächen. Klärschlämme, die hinsichtlich
der Schadstoffgehalte der Klärschlammverordnung die Vorschriften erfüllen und
hinsichtlich der Nährstoffgehalte den Vorgaben der Düngemittelverordnung
entsprechen, gelten als zugelassenes Düngemittel.
Mit dem Landwirt der Fläche
sollte trotzdem ein Gespräch geführt werden, ob in Zukunft diese Art der
Düngung vermieden werden kann.