Im März / April wurde Klärschlamm auf Ackerflächen zwischen Probsteierhagen und Schrevendorf verbracht. Der Beirat betrachtet diese Düngung als sehr kritisch.

Nach der Klärschlammverordnung ist die Verwendung als Dünger nur auf Ackerflächen zulässig – nicht auf Dauergrünland oder Obst- und Gemüseanbauflächen. Klärschlämme, die hinsichtlich der Schadstoffgehalte der Klärschlammverordnung die Vorschriften erfüllen und hinsichtlich der Nährstoffgehalte den Vorgaben der Düngemittelverordnung entsprechen, gelten als zugelassenes Düngemittel.

Mit dem Landwirt der Fläche sollte trotzdem ein Gespräch geführt werden, ob in Zukunft diese Art der Düngung vermieden werden kann.