Sitzung: 18.05.2021 Gemeindevertretung
Vorlage: FAHRE/BV/045/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Fahren“. Dabei erhält der § 8 der Satzung folgende Fassung:
„§ 8 Steuertarif
Die Steuer beträgt 13,1 % der Besteuerungsgrundlage“
Der Vorsitzende erläutert die neue Art der Berechnung der Zweitwohnungssteuer und die Besteuerungsgrundlage der Gemeinde Fahren. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:
Stimmberechtigte: 5 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |