Der FWA berät über den von der Evangelisch-lutherischen Anker-Gottes-Kirchengemeinde mit Schreiben v. 06.03.2010 gemachten Antrag zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Ostseebad Laboe für einen Neubau eines Lagergebäudes für Friedhofspflegegeräte.

 

Grundsätzlich besteht Einigkeit über eine Beteiligungspflicht der Gemeinde Ostseebad Laboe an den Kosten.

 

Der FWA sieht eine Gemeindebeteiligung nur für notwendig an, wenn die erhobenen Friedhofsgebühren oder sonstigen Entgelte nicht ausreichen. Frau Mordhorst regt an, von der Kirchengemeinde eine Kalkulationsgrundlage für die Gebühren/sonst. Entgelte als auch für die konkreten Baukosten abzufordern.

 

Herr Fiege macht den Vorschlag, nicht durch Gebühren gedeckte Ausgaben  mit 50 %, verteilt auf 2 Jahre, max. 30 T€ mit einem Gemeindezuschuss zu decken . Damit ist für die Kirchengemeinde eine Planungssicherheit gewährleistet.

 

Bei rechtzeitiger Vorlage der geforderten Unterlagen berät der FWA über den Zuschussantrag.