Beschluss:

 

Der Umweltbeirat beschließt, mit Unterstützung von Frau Helma Krumlinde, angelehnt an den Probsteierhagener Flyer, ein eigenes aktualisiertes Faltblatt zu entwickeln und bis zum Beginn der Vermarktung des neuen Baugebietes zur Verteilung fertigzustellen. Außerdem soll der alte Flyer, von dem noch Restbestände vorhanden sind, nicht mehr genutzt werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Dr. Erik Christensen, er ist Vorsitzender des Beirates Natur und Umwelt Probsteierhagen. Sie bittet Herrn Christensen über die Projektarbeit in der Gemeinde Probsteierhagen zu berichten und insbesondere auf den herausgegebenen Flyer für die umweltgerechte Gestaltung von Grundstücken in Neubaugebieten mit der Zielgruppe der Neubürger zu einzugehen.

 

Herr Dr. Christensen bedankt sich für die Einladung und zeigt zunächst die Unterschiede in der Arbeit der Beiräte in beiden Orten auf. Er berichtet, dass der Beirat in der Gemeinde Probsteierhagen viele praktische Projekte durchführe, in denen Beiratsmitglieder aktiv mitarbeiten.

 

Anschließend beschreibt er den Flyer, der zur Grundstücksgestaltung in Neubaugebieten herausgegeben wurde. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend verfolgt dieser Flyer die folgenden Intentionen:

 

  • Versiegelung einschränken, Festlegungen im B Plan beachten
  • Verbot von Herbiziden
  • Unzulässigkeit von Schottergärten
  • Baumpflanzungen, insbesondere Obstbaumpflanzungen in die Gartengestaltung einbeziehen
  • Vermeidung von Torfnutzung bei der Gartenpflege
  • Entsorgung von Grünabfällen (Bio-Tonne, Komposthaufen)
  • Vermeidung von Trinkwasserverschwendung durch Regenwassernutzung

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Dr. Christensen für seine Ausführungen und zeigt sich über den vorgestellten Flyer sehr angetan. Auf Nachfrage erklärt Herr Dr. Christensen, dass Inhalte daraus gerne für einen ähnlichen Flyer für Schönberg übernommen werden dürfen.

 

Es schließen sich intensive Nachfragen und eine Diskussionen zu dem Thema der Zulässigkeit des Verbotes von Schottergärten an, bei der der Bürgermeister noch mal deutlich macht, dass Schottergärten in Schleswig-Holstein nicht grundsätzlich verboten sind, dieses Aussage sei falsch, wie ihm das Kreisbauamt auch nochmal bestätigte. Schottergärten werden aber baurechtlich als versiegelte Flächen und nicht als Gartenflächen angesehen, weswegen sie nur in begrenztem Umfang zulässig sind.

 

Herr Christensen erläutert ergänzend, dass der Flyer nicht vorrangig Verbote wiedergebe sondern Gestaltungsanregungen mache. Dies und Gespräche und Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern habe eine größere Wirkung als eine reine Sanktionierung

 

Auf Antrag von Beiratsmitglied Stefan Plücker wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0