Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Ortsteil Neuschönberg, südlich der Strandstraße und westlich des Salzwiesenweg“. Das Verfahren wird gemäß     § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

2.    Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor in Neumünster, Herrn Hinz, erteilt.

 

3.    Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten. 

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts erläutert für die EIS-Fraktion, dass der Bedarf zwar gesehen werde, aber das Gebäude in seiner Massivität nicht angemessen sei.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0