Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung

 

  1. beschließt die Satzung der Gemeinde Barsbek über den Betrieb und die Benutzung eines kommunalen Marktes (Marktsatzung) in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage BARSB/BV/047/2021.

 

  1. ersucht die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei, den Wochenmarkt als dauerhafte Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gewerberechtlich festzusetzen (§ 69 Absatz 1 GewO).

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 21.04.2021 unter TOP 6 den Grundsatzbeschluss gefasst, zukünftig einen Wochenmarkt im Sinne des § 67 GewO durchzuführen, um die angemessene Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung insbesondere mit regional erzeugten Lebensmitteln zu verbessern. Der Satzungsentwurf liegt allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor.

 

Bürgermeister Schlabritz verteilt den Entwurf des Werbe-Flyers. Der erste Wochenmarkt soll am Freitag, dem 16. Juli 2021 und zunächst für 3 Monate stattfinden. Nach Ablauf der 3 Monate wird eine mögliche Fortsetzung in der Gemeindevertretung erneut beraten. Die Verkaufsfläche im Neddelsthörn wurde in der letzten Woche noch einmal vor Ort abgestimmt. Die Landwirte und Anwohner wurden informiert.

 

Bürgermeister Schlabritz verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0