Beschlussvorschlag:

1.   In den Ziffern 1.1, 2.1, 2.3,2.4 sowie unter Ziffer II 1 – 3 des Anhanges zur Nutzungsordnung ist die jeweilige Begrenzung der Nutzungszeit auf 02.00 Uhr zu streichen Dafür ist nur noch der Beginn der Nutzung mit 08.00 Uhr oder 18.00 Uhr anzugeben.

     Alternativ: Jeweils als Nutzungszeit 08.00 bzw. 18.00 Uhr bis / und 05.00 Uhr anzugeben.

2.   Nach Ziffer V ist die Ziffer VI mit folgenden Text einzufügen “Bei der Nutzung der Räume ist ab 02.00 Uhr auf die Belange des Umfeldes (alternativ dazu: sowie der Bewohner des Hauses) Rücksicht zu nehmen

 

Auf Antrag des GV Timm wurde die Alternative sowie die Ziffer 2. gestrichen.

 


Es wird über die Nutzungszeiten eingehend diskutiert. Dabei wird die Nutzungsbegrenzung bis 2.00 Uhr  von Ausschussmitgliedern für wenig sinnvoll erachtet.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0