Beschluss:

 

Der Amtsdirektor wird gebeten die Parkplatzgebührenverordnung wie in der Anlage nach erfolgter Beratung und den daraus resultieren Ergänzungen bzw. Streichungen beschlossen zu erlassen.

 

 


Herr Kokocinski erläutert die Vorlage. Die Parkgebühren in der Gemeinde Schönberg sind bisher sehr günstig gewesen. Andere Gemeinden wie z.B. Laboe, Stein, Wendtorf haben ebenfalls die Gebühren erhöht. Eine entsprechende Aufstellung über die Gebührensätze der anderen Gemeinden ist den Fraktionen zugegangen.

Die einzelnen Fraktionen stellen Ihre Vorschläge vor und einigen sich auf folgendes bei der Parkgebührenverordnung:

 

§3

Zeitlicher Geltungsbereich

Absatz 1 und 2 bleibt wie bisher

 

§4

Höhe der Parkgebühren

 

soll wie folgt lauten:

 

 

(1)  Die Parkgebühr beträgt für die Parkplätze gemäß § 2 Nummer 1 und 2

 

1.    bei einer Parkdauer bis zu 0,50 Stunden                                      Brötchentaste

2.    bei einer Parkdauer über 0,50 Stunden bis zu 1,00 Stunden                2,00 €

3.    bei einer Parkdauer bis zu 2,00 Stunden                                               4,00 €

4.    bei einer Parkdauer bis zu 4,00 Stunden                                               6,00 €

 

(2)  Die Parkgebühr beträgt für die Parkplätze gemäß § 2 Nummer 3,4 und 5

 

1.         bei einer Parkdauer bis zu 3,00 Stunden                                           3,00 €

2.         bei einer Parkdauer über 3,00 Stunden (bis zur Ablauf des 5,00 €

                       gebührenpflichtigen Zeitraumes am jeweiligen Kalendertag)                        


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0