Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.03.2021 bekannt. Der Veräußerung Hafenplatz 1 wurde nicht zugestimmt. Eine Forderung aus dem Steuerschuldverhältnis wurde erlassen und die Niederschlagung einer Forderung wurde beschlossen.

 

Die Fraktion GRÜNE-Laboe beantragen die Richtigstellung bzw. die Protokollierung des vollständigen Wortlautes folgender TOP zur Niederschrift vom 17.03.2021:

 

Top 9: Sportplatzgelände – Antrag der LWG Fraktion

 

Angemerkt wurde, dass die insgesamt drei Beschlusspunkte nur stark zusammengefasst wiedergegeben wurden. Der vollständige Wortlaut sollte gleich dem in der Niederschrift des BA vom 16.03.2021 zu TOP 6 protokolliert werden.

 

Ergänzungen lt Antrag:

 

Die Gemeindevertreterin Kleinfeld stellt den gemeinsamen Antrag sowie den gesamten Beschlussvorschlag  LWG/Grüne aus dem BA vor.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

1.    Den Bürgermeister zu beauftragen, das Sportplatzgelände am jetzigen Standort durch eine darauf spezialisierte Fachfirma überplanen zu lassen. Für bessere Umsetzbarkeit sollte ein Stufenplan favorisiert werden, entsprechend der finanziellen Mittel der Gemeinde und der Fördermöglichkeiten.

 

2.    Den Bürgermeister zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit z.B. der WfA Kreis Plön einen Förderungsplan zu entwickeln und unter Einhaltung von Fristen rechtzeitig Fördergelder für die einzelnen Planungsstufen (und ggf. die Planung selbst) zu beantragen. In die Planung sollte neben einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen, einer feuerwehrtauglichen (sowie für Rettungswagen notwendigen) erweiterten Zufahrt, einem kleinen Rasenplatz, großen Rasenplatz, Laufbahn, Sprunganlage, spieltaugliche Beleuchtung etc. auch eine wettkampftaugliche Mehrzwecksporthalle mit Sanitärtrakt, Schiedsrichter/Sprecherbereich und Sportheim einbezogen werden.

Dabei ist es denkbar, in einem ersten Schritt (abhängig von Fördermöglichkeiten) erst einmal den (z.B. auf dem jetzigen kleinen Rasenplatz) Sanitärtrakt, Schiedsrichter/Sprecherbereich und Sportheim zu errichten und eine wettkampftaugliche Halle in einem zweiten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt an das Gebäude anzubauen.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Möglichkeiten zu prüfen und dem WA das Prüfergebnis vorzustellen: Welche Übergangslösung ist für den Sanitärbereich des Sportplatzes am praktikabelsten und gleichzeitig am kosteneffizientesten?

a.    Vorläufige Ertüchtigung des Sanitärgebäudes mit den fortlaufend anfallenden Reparaturen.

b.    Miete von Sanitärcontainern

c.     Kauf von Sanitärcontainern (auch zur späteren Verwendung oder zum Weiterverkauf). 

 

TOP 16: Erlass von Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis

 

Angemerkt wurde, dass Frau Bartels nicht die Erklärung zwischen Niederschlagung und Erlass wünscht, da ihr diese bekannt sind. Die Richtigstellung lautet:

 

Frau Bartels bittet um Erklärung, warum bei im wesentlichen gleichem Sachverhalt bei TOP 16 Erlass und bei TOP 17 Niederschlagung vorgeschlagen wird. Herr Körber erklärt, dass eine Niederschlagung nur eine Aufschiebung darstellt und somit die Formulierung Erlass korrekt ist, wenn die Bereinigung erfolgen soll. Frau Bartels weist darauf hin, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Erlass bei TOP 16 ihres Erachtens nicht vorliegen.