Ausstellungen und Konzerte sollten auch weiterhin in Eigenregie der Gemeinde im Schloss durchgeführt und ermöglicht werden. Für private Aussteller und Künstler besteht oft nicht die Möglichkeit, die zu erhebenden Nutzungsgebühren zu bezahlen. Doch auch die Gemeinde ist angehalten, für Bereiche der Kunst, das Schloss offen zu halten. Die öffentlichen Zuschussregelungen zur Sanierung weisen besonders auf diese Option hin. Die Vergabe der Räumlichkeiten im Kellergeschoss lässt nach Änderung der Nutzungsordnung einen Verhandlungsspielraum zu, dieser sollte genutzt werden. Eine Reinigungsgebühr ist auf jedem Fall zu erheben zuzüglich einer individuellen Gebühr.

Voraussetzung ist, dass ein Konzept vorliegt, eine Aufsicht über den Zeitraum gestellt wird, eine Haftungsversicherung des Ausstellers vorliegt, ein Haftungsausschluss der ausgestellten Werk angenommen wird, die Anmeldung und Terminierung über die Challenge-Erlebnisagentur erfolgt, der Ausstellungszeitraum nur über ein Wochenende stattfindet.

 

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.