Bürgermeister Mülder-von Guerard berichtet, dass am 23.03.2021 die Planer den aktuellen Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 vorgestellt haben. Der Entwurf des Bebauungsplans entspricht den Vorgaben der Gemeindevertretung.

 

Der Lärmschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Vom Parkplatz zur Wohnbebauung hin sind erhöhte Anforderungen gestellt, die evtl. in Form einer Lärmschutzwand (ca. 1,30 – 1,50 m hoch) oder eines Lärmschutzwalles umgesetzt werden müssen. Die genaue Ausführung wird noch geprüft.

 

Die Zufahrt von der Schönberger Straße ist noch nicht vom LBV genehmigt.

Das vorhandene Regenrückhaltebecken kann wohl das Regenwasser aufnehmen. Um die Regenwassermenge zu minimieren sind unter dem Parkplatz Rigolen geplant.

Der vorhandene Knick soll erhalten bleiben.

Eine Ausgleichszahlung für Ausgleichsmaßnahmen muss gezahlt werden, da keine Flächen nachgewiesen werden können.

 

Die Erstwohnpflicht kann nach Aussage des Stadtplaners nicht im Bebauungsplan festgelegt werden. Steingärten sollen ausgeschlossen werden. In welcher Form eine Festlegung möglich ist, wird noch geprüft.

 

Der Bürgermeister bittet die Gemeindevertreter redaktionelle Änderungen zum B-Plan direkt an ihn zu mailen.

 

Die Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt im Amt Probstei. In Brodersdorf soll ebenfalls die Einsicht in den B-Plan ermöglicht werden.