Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 aufzunehmen.

 

Stimmberechtigte:

   11

Ja-Stimmen:     8

Nein-Stimmen:    3

Enthaltungen:    0

Befangen: 0

 

Daraufhin ergeht der weitere

 

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.41 mit den in der Sitzungsvorlage genannten Planungszielen sowie der Bestandaufnahme des Planungsbüros B2K um die Grundstücke in der Wilhelmsallee, dem Dampferweg, dem Steinkampberg (Haus-Nr. 3 – 17) und dem Fördewanderweg 1, 3 und 5 sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 zu erweitern, so dass dieser nun den Geltungsbereich „Hafenstraße/Hafenumfeld bis Fördewanderweg 5, nordwestlich der Strandstraße bis Haus-Nr. 11, nordwestlich der Grundstücke Reventloustraße und Steinkampberg 3 – 17“ (siehe Lageplan) umfasst.


Der Vorsitzende erteilte Herr Kühle vom Planungsbüro B2K das Wort.

 

Herr Kühle weist zunächst darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage beim Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 der nordöstliche Bereich vom Katzbek bis zum Lammertzweg fehlt, dies aber im Beschluss berichtigt wird. Weiterhin schlägt er vor, den Straßenbereich Lammertzweg bis Grüner Ring ebenfalls diesem Geltungsbereich zuzuschlagen, damit so alle Flächen in dem Bereich überplant sind.

 

Zum Bebauungsplan Nr. 41 schlägt Herr Kühle vor, die Grundstücke Fördewanderweg 1, 3 und 5 sowie den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 zu integrieren. Er führt dazu aus, dass der Bebauungsplan Nr. 19 bereits ca. 30 Jahre alt ist und damit eventuell nicht mehr ganz den Planungszielen der Gemeinde entspricht.

 

Sodann erläutert Herr Kühle anhand einer Präsentation noch einmal die Geltungsbereiche und im Anschluss die Auswertung der Gebäudeerhebung sowie die Planungsziele beider Bebauungspläne.

 

Die Planungsziele betreffend führt Herr Kühle aus, dass hier zunächst nur grundsätzliche Planungsinhalte als Begründung für die Aufstellung eines Bebauungsplans angeführt werden müssen. Er erläutert weiter, dass grundsätzlich Planungsziele notwendig sind, falls während der Aufstellung eines Bebauungsplans ein Baugesuch eingereicht wird, für das eine Rückstellung beantragt bzw. eine Veränderungssperre erlassen werden soll. Herr Kühle weist darauf hin, dass die Planungsziele später der Planung angepasst werden können. Endgültig feststehen sollen die Planungsziele zur Fassung des Entwurfs- und Offenlegungsbeschlusses.

 

Abschließend führt Herr Kühle die vorgesehene Beteiligung der Gremien und der Bevölkerung aus. Er schlägt vor, nach einer ersten Abfrage in den Gremien eine zweiwöchige Online-Beteiligung, wie aus der Präsentation Seite 28 ersichtlich, durchzuführen.

 

Auf die Frage, ob die Aufstellungsbeschlüsse zu diesen Bebauungsplänen bereits rechtskräftig sind, teilt Herr Kühle mit, der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41 bereits bekannt gemacht und damit rechtskräftig ist, während der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 47 noch nicht bekannt gemacht wurde. Für beide Bebauungspläne sind jetzt die Erweiterung der Geltungsbereiche und die Planungsziele zu beschließen. 

 

Frau Biewald fragt nach der Möglichkeit der Erstellung eines Bau- und Gestaltungsplans.

Herr Kühle erläutert, dass die Erstellung eines städtebaulichen Rahmen- und Gestaltungsplans zwar machbar aber zwischenzeitlich nicht mehr gängig ist.

 

Frau Kleinfeld erkundigt sich nach der Möglichkeit des Verbots von Zweitwohnungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

Herr Kühle teilt dazu mit, dass es sich hier um ein rechtlich komplexes Themenfeld handelt, und rät, sich dazu rechtlich durch einen Juristen beraten zu lassen. Weiter führt er aus, dass die Gemeinde nach der Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2017 mit Einführung des § 13 a nun die Möglichkeit hat, Ferienwohnungen in einem Bebauungsplan zuzulassen oder auch auszuschließen.

 

Nach der Zeitschiene bis zum Satzungsbeschluss gefragt schätzt Herr Kühle ca. zwei Jahre, sofern die Pandemie nun bald überwunden und persönliche Treffen wieder stattfinden. Er weist darauf hin, dass hier Sorgfalt vor Schnelligkeit geht.

 

Es wird allgemein positiv aufgenommen, dass die Öffentlichkeit in hohem Maße beteiligt werden soll.

 

Nochmal auf den Bebauungsplan Nr. 19 angesprochen, erklärt Herr Kühle, dass der Ursprungsplan verabschiedet, die 1. Änderung jedoch nicht weitergeführt wurde. Er empfiehlt nochmals den Bebauungsplan Nr. 19 in den Bebauungsplan Nr. 41 aufzunehmen, sofern die Gemeinde die damalige Festsetzung Ferienwohnung/Dauerwohnung überdenken will. Anderenfalls braucht der Bebauungsplan Nr. 19 nicht in den Bebauungsplan Nr. 41 aufgenommen werden.

Die CDU spricht sich für die Erweiterung des Geltungsbereichs um den Bebauungsplan Nr. 19 aus und stellt den entsprechenden Antrag.

 

Die SPD beantragt eine Sitzungsunterbrechung, woraufhin die Sitzung um 20:15 Uhr unterbrochen wird.

Um 20:23 Uhr wird die Sitzung weitergeführt.

 

Zu dem Antrag der CDU ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

   11

Ja-Stimmen:    8

Nein-Stimmen:     3

Enthaltungen:    0

Befangen: 0