Sitzung: 04.05.2021 Bauausschuss
Der Bürgermeister gibt folgenden Sachstandbericht des AZV Ostufer Kieler Förde:
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Entlastungskanal
Oberdorf
Die Entwurfsplanung des Entlastungskanals mit Einleitung in die Hagener Au ist abgeschlossen. Vor dem Hintergrund der möglichen Standorte für eine neue Schwimmhalle und da der Umbau der Hafenstraße sich verzögert, überlegt der AZV, diese Maßnahme als nächstes zu beginnen und in mehreren Abschnitten umzusetzen. Eine Kostenschätzung vom Mai 2019 beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 3,7 Millionen €, von denen 50 % auf die Gemeinde entfallen. Die Umsetzung soll in Schritten in den kommenden Jahren erfolgen. Ein Beschluss auf Seiten des AZV steht noch aus.
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Überprüfung
Einleitstellen
Alle Einleitstellen im Verbandsgebiet werden in den nächsten Jahren überprüft; für Laboe wird dies im Rahmen der Erstellung des Generalentwässerungsplans 2023 geschehen. Bei Einleitungen in die Ostsee sind keine Probleme bezüglich der eingeleiteten Mengen und Frachten zu erwarten.
· Pumpstation Kurpark
Die Vergabe des Auftrags für den Neubau des Hochbaus und Sanierung des Tiefbauteils ist am 30.04.2021 erfolgt. Geplante Bauzeit ist Mai 2021 bis Februar 2022. Die Vorstreckung für den WC-Container der Gemeinde erfolgt mit den Außenanlagen Ende 2021.
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Maßnahmen
und Ablauf Generalentwässerungsplan (GEP)
Allgemein:
Zuerst erfolgen eine Vermessung aller Schächte im Gebiet und eine Modellierung
des Kanalsystems (Vermessung in
Planung für 2022). Anschließend werden mit Hilfe des Modells Aussagen zu
hydraulischen Auslastung getroffen und falls erforderlich zusätzliche Messungen
durchgeführt. Daraus ergibt sich eine Bewertung des Ist-Zustands mit
einer Defizitanalyse.
Im zweiten Schritt
erfolgt eine Prognose unter Berücksichtigung der von der Gemeinde geplanten baulichen Entwicklung. Am Ende erhält man ein
Sanierungskonzept mit den erforderlichen Maßnahmen.
Die Erstellung des Generalentwässerungsplans
für Laboe ist für 2023 geplant. Die Kosten zur Erstellung des GEP trägt der
AZV, nötige Sanierungsmaßnahmen im Bereich Regenwasser werden zu je 50% vom
Verband und der Gemeinde getragen (entsprechend Straßenentwässerungsvertrag).
· Nachrechnung des Einzugsgebiets Hafenstraße
Im Zuge der Sanierung der Hafenstraße
hat der AZV das Einzugsgebiet der Einleitstellen im Bereich Hafenstraße
überprüft und ein vorläufiges Sanierungskonzept erstellt. Weitere Abstimmungen
mit der Gemeinde sind erforderlich.
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Übernahme von Kanalanlagen durch den
AZV
Die
Verbandsversammlung hat beschlossen, dass der Verband Kanalanlagen von den
Gemeinden übernimmt, sofern diese der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen,
sich im Eigentum der Gemeinde befinden und in Flächen liegen, die der Gemeinde
gehören bzw. deren Leitungsrechte dinglich gesichert sind. Die Kosten für
Filmung und Sanierung der Leitungen trägt der AZV.
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Neubau Verwaltungsgebäude
Die Verwaltung des
AZV ist zurzeit im Gebäude der Gemeinde Schönkirchen, in dem sich auch das
Bürgerbüro befindet, untergebracht. Wegen der räumlichen Enge, nicht
vorhandener Erweiterungsmöglichkeiten und Schwierigkeiten einen barrierefreien
Zugang zu ermöglichen, hat die Verbandsversammlung beschlossen, einen Neubau zu
errichten. Dazu wurde ein Grundstück angrenzend an das Betriebshofgelände des
AZV im Gewerbegebiet Schönkirchen erworben. Im Mai wird die Verbandsversammlung
die EU-weite Ausschreibung für die Planungsleistungen (Generalplaner) starten.
Abschließend bietet
der Bürgermeister an, dem Bauausschuss in gewissen Abständen Sachstandsberichte
zu geben oder aber die Protokolle der Verbandsversammlungen zur Verfügung zu
stellen.
Frau
Schöneich-Beyer teilt ergänzend mit, dass die Gebühren für Regen-/Schmutz- und
Straßenentwässerung in gleicher Höhe wie 2020 zu zahlen sind.
Auf die Planung zur
Hafenstraße angesprochen erläutert der Bürgermeister, dass die rechtliche
Position der Wasserbehörde des Kreises Plön „besonders“ zu sein scheint. Er
befürwortet hier eine juristische Überprüfung durch den AZV.