Der Bürgermeister gibt folgenden Sachstandbericht des AZV Ostufer Kieler Förde:

 

·       Entlastungskanal Oberdorf

Die Entwurfsplanung des Entlastungskanals mit Einleitung in die Hagener Au ist abgeschlossen. Vor dem Hintergrund  der möglichen Standorte für eine neue Schwimmhalle und da der Umbau der Hafenstraße sich verzögert, überlegt der AZV, diese Maßnahme als nächstes zu beginnen und in mehreren Abschnitten umzusetzen. Eine Kostenschätzung vom Mai 2019 beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 3,7 Millionen €, von denen 50 % auf die Gemeinde entfallen. Die Umsetzung soll in Schritten in den kommenden Jahren erfolgen. Ein Beschluss auf Seiten des AZV steht noch aus.

·       Überprüfung Einleitstellen

Alle Einleitstellen im Verbandsgebiet werden in den nächsten Jahren überprüft; für Laboe wird dies im Rahmen der Erstellung des Generalentwässerungsplans 2023 geschehen. Bei Einleitungen in die Ostsee sind keine Probleme bezüglich der eingeleiteten Mengen und Frachten zu erwarten.

·       Pumpstation Kurpark

Die Vergabe des Auftrags für den Neubau des Hochbaus und Sanierung des Tiefbauteils ist am 30.04.2021 erfolgt. Geplante Bauzeit ist Mai 2021 bis Februar 2022. Die Vorstreckung für den WC-Container der Gemeinde erfolgt mit den Außenanlagen Ende 2021.

·       Maßnahmen und Ablauf Generalentwässerungsplan (GEP)

Allgemein: Zuerst erfolgen eine Vermessung aller Schächte im Gebiet und eine Modellierung des Kanalsystems (Vermessung in Planung für 2022). Anschließend werden mit Hilfe des Modells Aussagen zu hydraulischen Auslastung getroffen und falls erforderlich zusätzliche Messungen durchgeführt. Daraus ergibt sich eine Bewertung des Ist-Zustands mit einer Defizitanalyse.

Im zweiten Schritt erfolgt eine Prognose unter Berücksichtigung der von der Gemeinde geplanten baulichen Entwicklung. Am Ende erhält man ein Sanierungskonzept mit den erforderlichen Maßnahmen.

Die Erstellung des Generalentwässerungsplans für Laboe ist für 2023 geplant. Die Kosten zur Erstellung des GEP trägt der AZV, nötige Sanierungsmaßnahmen im Bereich Regenwasser werden zu je 50% vom Verband und der Gemeinde getragen (entsprechend Straßenentwässerungsvertrag).

·       Nachrechnung des Einzugsgebiets Hafenstraße

Im Zuge der Sanierung der Hafenstraße hat der AZV das Einzugsgebiet der Einleitstellen im Bereich Hafenstraße überprüft und ein vorläufiges Sanierungskonzept erstellt. Weitere Abstimmungen mit der Gemeinde sind erforderlich.

·       Übernahme von Kanalanlagen durch den AZV

Die Verbandsversammlung hat beschlossen, dass der Verband Kanalanlagen von den Gemeinden übernimmt, sofern diese der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen, sich im Eigentum der Gemeinde befinden und in Flächen liegen, die der Gemeinde gehören bzw. deren Leitungsrechte dinglich gesichert sind. Die Kosten für Filmung und Sanierung der Leitungen trägt der AZV.

·       Neubau Verwaltungsgebäude

Die Verwaltung des AZV ist zurzeit im Gebäude der Gemeinde Schönkirchen, in dem sich auch das Bürgerbüro befindet, untergebracht. Wegen der räumlichen Enge, nicht vorhandener Erweiterungsmöglichkeiten und Schwierigkeiten einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, hat die Verbandsversammlung beschlossen, einen Neubau zu errichten. Dazu wurde ein Grundstück angrenzend an das Betriebshofgelände des AZV im Gewerbegebiet Schönkirchen erworben. Im Mai wird die Verbandsversammlung die EU-weite Ausschreibung für die Planungsleistungen (Generalplaner) starten.

 

Abschließend bietet der Bürgermeister an, dem Bauausschuss in gewissen Abständen Sachstandsberichte zu geben oder aber die Protokolle der Verbandsversammlungen zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Schöneich-Beyer teilt ergänzend mit, dass die Gebühren für Regen-/Schmutz- und Straßenentwässerung in gleicher Höhe wie 2020 zu zahlen sind.

 

Auf die Planung zur Hafenstraße angesprochen erläutert der Bürgermeister, dass die rechtliche Position der Wasserbehörde des Kreises Plön „besonders“ zu sein scheint. Er befürwortet hier eine juristische Überprüfung durch den AZV.