Herr Wedemeier vom Planungsbüro B2K erläutert die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 anhand einer Präsentation ausführlich. Er geht insbesondere auf die verstärkte Verschattung der Nachbargrundstücke, die überbaubaren Flächen, die Art der Nutzung in den einzelnen Geschossen, die Höhe und Gestaltung des Gebäudes sowie die Stellplätze ein. Die Präsentation wird Anlage zum Protokoll.

 

In der folgenden Diskussion wird insbesondere die Verschattung der Nachbargebäude, die Dacheindeckung mit glänzenden Pfannen, eine Verpflichtung auf Nebengebäuden ein Gründach zu errichten sowie die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung angesprochen.

 

Im Gegensatz zum ersten Entwurf des Bebauungsplanes wurde die Gebäudehöhe etwas verringert und eine Höhenabstufung zum Nachbargrundstück vorgenommen. Hinsichtlich der  verbleibenden Verschattung der Nachbargebäude kann die Gemeinde nun eine Abwägung vornehmen. Mit dem Bebauungsplan werden nicht nur Gewerbeflächen, sondern auch eine nicht geringfügige Anzahl an Wohnungen geschaffen. Die Gemeinde benötigt ganz dringend Wohnungen, sodass dieses Argument die geringfügig stärkere Verschattung der Nachbargebäude rechtfertigt. Zum Ausschluss von glänzenden Dacheindeckungen erklärt Herr Griesbach, dass es tatsächlich schon einmal vorgekommen ist, dass aufgrund von hochglänzenden Dachpfannen der Nachbar seine Terrasse im Sommer nicht nutzen konnte, weil die Sonnenstrahlung von den Dachpfannen direkt auf die Terrasse reflektiert wurde und die Terrasse damit definitiv nicht mehr nutzbar war. Zur Festsetzung von Gründächern auf Nebengebäuden erklärt Herr Wedemeier, dass diese nicht ausgeschlossen sind, allerdings sind sie nicht verpflichtend umzusetzen. Zur Anzahl der Stellplätze erklärt Herr Wedemeier, dass die Festsetzung ein Vorschlag des Planungsbüros ist. Im Bereich der öffentlichen Straßen in dem Gebiet gibt es kaum öffentliche Parkplätze, bei größeren Wohnungen muss man heute jedoch davon ausgehen, dass diese mindestens mit zwei Personen bewohnt und dementsprechend auch zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die Gemeinde kann durchaus eine Änderung dieser Festsetzung beschließen. Daraufhin beantragt Herr Franke, dass die Festsetzung der Stellplätze dahingehend geändert wird, dass unabhängig von der Wohnungsgröße nur ein Stellplatz pro Wohnung zur Verfügung gestellt werden muss.


Stimmberechtigte:   7

 

Ja-Stimmen:           3

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  1

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann den Beschluss der Verwaltungsvorlage.

 

Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die vorliegende Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats  öffentlich auszulegen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Stimmberechtigte:   7

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0