Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Beschlussvorlage, zukünftig einen Wochenmarkt im Sinne des § 67 GewO durchzuführen, um die angemessene Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung insbesondere mit regional erzeugten Lebensmitteln zu verbessern. […] Die Amtsverwaltung wird gebeten, einen Satzungsentwurf vorzulegen.


Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und stellt den gemeinsam mit dem Ordnungsamt des Amtes Probstei erarbeiteten Beschlussvorschlag vor.

 

Stattfinden soll der Markt am Neddelsthörn. Dort können Strom, Wasser und WC des Feuerwehrgerätehauses genutzt werden. Andere Flächen wie der Dorfanger oder der Parkplatz seien auch nach Ansicht des Ordnungsamtes wegen fehlender Infrastruktur eher ungeeignet. Aus Gründen der Verkehrssicherung wäre an Markttagen lediglich über die Ein- und Ausfahrt Höhe Arp sowie über die K33 eine Zufahrt zum Neddelsthörn möglich.

 

Herr Finck wendet ein, dass die Landwirte gerade in der Erntezeit durch die Sperrung erheblich beeinträchtigt würden. Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an. Der Standort am Neddelsthörn stellt nicht in allen Punkten eine Ideallösung dar, jedoch bietet er die Möglichkeit, bei sehr geringem Aufwand zunächst zu auszuprobieren, ob sich ein Wochenmarkt in Barsbek überhaupt etablieren kann. Dennoch müsse man offen bleiben für Bedenken und Probleme, die sich in der Praxis ergeben und dann ggf. auch Mut haben, den Wochenmarkt wieder einzustellen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0