Beschluss:

Die Mitglieder/innen des Ausschusses empfehlen der Gemeindevertretung das von der UWB des Kreises vorgeschlagene auf 3 Jahre befristete Konzept als geeignete Grundlage für die Planung der zukünftigen Oberflächenentwässerung anzunehmen und zu nutzen.


Der Sachverhalt zu den geänderten Vorschriften zur Oberflächenentwässerung ist in der Ausschusssitzung vom 10.12.2020 ausführlich vorgestellt worden. Um das weitere Prozedere abzustimmen, hatte der Bürgermeister Vertreter aller Entscheidungsträger zu einer heutigen Besprechung in die Amtsverwaltung zu einer Präsenzsitzung und folgenden Themen eingeladen:

Ø  Stand Oberflächenentwässerungsproblematik im Dorfgebiet

Ø  Konsequenzen für die Feuerwehrplanung

Ø  Konsequenzen für die geplante Wohnhausbebauung

Ø  Zusammenfassung der Ergebnisse und Verteilung der Arbeitsaufträge

 

Diese Besprechung wurde abgesagt, weil die die UWB des Kreises vertreten durch den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn F. Meinardus, am 16.4.2021 das fachliche Ergebnis zu den Anforderungen an die Oberflächenentwässerung bekannt gegeben hat. Danach zeichnet sich eine Lösung für die Umsetzung der Änderung des B-Plan Nr. 7, 4. Änderung und die Planung für das Feuerwehrgerätehaus ab.

Innerhalb von 3 Jahren sollen AZV und Gemeinde ein schlüssiges Konzept für die Oberflächen-entwässerung erarbeiten.

Die Einzelheiten wurden anhand der vorgestellten Folie ausführlich erörtert und beraten, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0