Der Ausschussvorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Herr Bürgermeister Kokocinski erläutert die Vorlage.

 

Amtsmitarbeiterin Grulich ergänzt, dass sie den der Vorlage beigefügten Entwurf der Kommunalaufsicht zur Durchsicht übermittelt habe. Diese habe nun auch einige Anmerkungen gemacht, die in diesen Entwurf noch nicht eingeflossen sind. Sie erläutert dies kurz.

 

Herr Cordts erklärt, dass der Arbeitskreis sich einmal getroffen habe. Hier habe man bei einigen Punkten Übereinstimmung erzielt, andere Punkte sind jedoch noch mit der Kommunalaufsicht rechtlich abzustimmen und dann politisch zu entscheiden. Der Entwurf der Hauptsatzung nach der Beratung im Arbeitskreis wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Cordts erläutert, dass die einvernehmlich festgelegten Punkte in rot dargestellt sind, die noch abzustimmenden in blau. Er geht insbesondere auf die geplante Änderung bei den Wertgrenzen ein. Man wolle die Wertgrenzen grundsätzlich anheben. Hierüber sind sich auch alle Fraktionen einig. In dem Entwurf blau dargestellt findet sich jedoch der Vorschlag, die Wertgrenzen unterschiedlich zu regeln für Angelegenheiten, die den gemeindlichen Haushalt betreffen und für Angelegenheiten der Eigenbetriebe. In letzteren Angelegenheiten sollen die Wertgrenzen für den Bürgermeister auf 10.000 € reduziert werden. Dies habe folgenden Hintergrund: Man habe sich darauf verständigt, Werkleitungen einzusetzen, die das Vertrauen der Gemeindevertretung genießen. Aus diesem Grunde wolle man auch diesen Werkleitungen Verantwortung übertragen. Hiermit könne man kurze Wege und schnelle Entscheidungen forcieren. Aus seiner Sicht sei das nur konsequent, dies in dieser Art und Weise umzusetzen. Selbstverständlich stehe dies unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung. Der Bürgermeister könne aber insofern gegensteuern, indem er als Dienstvorgesetzter seinen ihm durch die Gemeindevertretung zugeteilten Verfügungsrahmen auf die Werkleitungen delegiert.

 

Für Herrn Stelck klingt dies ein Stück weit wie Erpressung. Die Begründung sei nicht nachvollziehbar, denn er stelle sich die Frage, wem eine solche Hauptsatzungsregelung nütze. Gegen eine Aufgabendelegation sei sicherlich grundsätzlich nichts einzuwenden, es müsse aber eine Abstufung zwischen dem Bürgermeister und seinen Werkleitungen gebe. Durch diese Diskussion werde das Amt des Bürgermeisters beschädigt, denn es werde versucht, Macht zu demonstrieren und Druck auszuüben. Auch die Werkleitungen werden durch eine solche Hauptsatzungsregelung in ihrem Spielraum doch sogar behindert, denn wenn der Bürgermeister weniger Verfügungsrahmen bekommt, können auch die Werkleitungen weniger entscheiden. Die Gremien werden darüber hinaus mehr belastet, weil zahlreiche Entscheidungen dann dort hinein gezogen werden müssen. Für ihn stellt eine solche Regelung einen Rechtsmissbrauch dar.

 

Herr Cordts geht nochmal darauf ein, dass es darum gehe, Verantwortung dorthin zu schieben wohin sie gehört, nämlich in die Eigenbetriebe. Es gehe um Verschlankung und schnellere Abarbeitung der Aufgaben. Letztendlich habe es auch etwas mit der Wertschätzung für die Funktion der Werkleitung zu tun.

 

Herr Lüken kann nicht nachvollziehen, dass das Amt des Bürgermeisters beschädigt wird durch diese Diskussion, denn grundsätzlich werden alle Wertgrenzen deutlich angehoben. Die Intension sei doch, die Entscheidungswege zu verkürzen.

 

Herr Mainz ist der Auffassung, dass durch eine Weitergabe des vollen Verfügungsrahmens des Bürgermeisters an seine Werkleitungen die Hierarchie nicht eingehalten werde, denn das bedeute, dass Entscheidungen dann direkt von den Werkleitungen in die Ausschüsse hineingehen, ohne dass der Bürgermeister zwischengeschaltet ist. Dies könne so nicht sein, denn der Bürgermeister sei Chef der Gemeinde und es könne doch nicht sein, dass Mitarbeiter*innen gleiche Befugnisse bekommen.

 

Herr Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass er keinen Zweifel daran habe, dass die Kommunalaufsicht diese unterschiedliche Regelung von Wertgrenzen für Gemeinde und Eigenbetrieb in der Hauptsatzung für rechtlich möglich hält. Es gebe aber klare Zuständigkeitsregelungen in der Gemeindeordnung. Die Dienstvorgesetzteneigenschaft liege nun mal ausschließlich bei ihm, so dass er entscheiden könne, was er auf seine Mitarbeiter*innen delegiert. Er wünscht sich an dieser Stelle das gleiche Vertrauen, das offensichtlich den Werkleitungen entgegengebracht werde, nämlich dass er es schon vernünftig regeln werde im Rahmen seines Direktionsrechts. Die Gemeindevertretung sollte daher Vertrauen in das Führungsteam haben, so sieht er nämlich sich und seine Werkleitungen und die Betriebsleitung für den Bauhof. Vertrauen darin, dass die Anpassungen der Befugnisse so erfolgen werden, dass die Arbeit erleichtert wird und insgesamt gut läuft. Man sollte sich hier nicht gegenseitig blockieren, denn wenn sein Verfügungsrahmen reduziert werde, reduziere sich naturgemäß in der Folge auch der Verfügungsrahmen der Werkleitungen.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts findet die zuletzt geäußerte Sichtweise des Bürgermeisters hierzu sehr schade. Er möchte dies erstmal so stehen lassen und zunächst rechtlich prüfen lassen. Dann könne man schauen, was politisch zu entscheiden sei.

 

Im Anschluss daran gehen die Hauptausschussmitglieder die einzelnen Regelungen durch.

 

Herr Lüken erläutert kurz den Vorschlag der CDU-Fraktion, künftig eine Pool Stellvertretung einzuführen. Herr Stelck schlägt vor, künftig nicht nur dem Bauausschuss, dem Planungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss, sondern auch dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Sozialausschuss im Rahmen ihres Aufgabengebietes eine Wertgrenze von 75.000 € für selbstständige Entscheidungen zuzuweisen. Diese Vorschläge stoßen auf Zustimmung.

 

Herr Stelck regt ferner an, in § 12 abweichend vom Entwurf festzulegen, dass ausschließlich die Gemeindevertretung über Verträge mit Gemeindevertreter*innen entscheidet. Auf einen Einwand von Herrn Lüken kann er sich mit einer Bagatellgrenze von 2000 € anfreunden. Auch dieser Vorschlag soll in den überarbeiteten Entwurf als Alternative einfließen.

 

Im Blick auf den § 14 soll die Alternative einer Veröffentlichung auf der Homepage als Satzungsregelung gewählt werden. Hiervon unabhängig soll selbstverständlich parallel weiter im Herold bekannt gemacht werden, solange es das Printmedium noch gibt.

 

Die Hauptausschussmitglieder vereinbaren folgendes Verfahren: Frau Grulich arbeitet die einzelnen Punkte in den Entwurf ein und übersendet diese Überarbeitung den Fraktionen zu. Nach Freigabe wird sie den Entwurf der Kommunalaufsicht zu Vorprüfung übersenden.