Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Projekt zur Installation einer Photovoltaikanlage mit Speicherkapazität auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses weiterzuverfolgen und Zahlenmaterial zum Beleg oder zur Widerlegung der Wirtschaftlichkeit zu beschaffen.


Der Bürgermeister führt auf Bitten des Ausschussvorsitzenden in den Tagesordnungspunkt ein. Er erläutert, dass neben ökologischen auch ökonomische Erwägungen für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Speicherkapazität sprechen.

 

Der Strombedarf der Gemeinde liegt bei jährlich rund 11.200 kWh. Hiervon entfallen rund 5.200 kWh auf das Dorfgemeinschaftshaus.

 

Die Gemeinde müsse für sich im Ergebnis daher folgende Fragen beantworten:

 

¾     Ist eine Fremdeinspeisung wirtschaftlich?

 

¾     Soll die Leistung der Anlage so dimensioniert werden, dass sie lediglich den Eigenverbrauch deckt?

 

¾     Lässt sich die Wirtschaftlichkeit bei einer Dimensionierung nur für den Eigenverbrauch ausreichend darstellen?

 

¾     Können die technischen Voraussetzungen für die Einbeziehung des Energiebedarfs für die Straßenbeleuchtung geschaffen werden?

 

Sodann macht die sachkundige Person, Rüdiger Karrasch, allgemeine Ausführungen zur Nutzung von Solarenergie. Bezogen auf die von der Gemeinde in Erwägung gezogene Anlage legt er dar, dass diese mit rund 11,50 kW zu dimensionieren wäre. Eine Amortisation der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten wird nach rund 11 Jahren erwartet. Die Nettorendite würde sich zwischen 4,50 % und 5,00 % bewegen.

 

Nach Beantwortung einiger technischer Fragen sowie von Fragen zur Förderung nach dem EEG ergeht folgender


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0