Herr Dräbing berichtet zur zwischenzeitlich durchgeführten Platzvergabe von Plätzen in Schönberger Kindertageseinrichtungen für das Kindertagesstättenjahr 2021/22:

 

Platzvergabe

Gesamt

Schönberg

Umland

 

 

u3

ü3

u3

ü3

u3

ü3

aufgenommen

74

43

31

27

15

16

16

ASB

1

1

0

1

0

0

0

AWO

12

6

6

1

2

5

4

JUH

11

7

4

4

2

3

2

Kunterbunt

16

11

5

8

4

3

1

Stoppelhopser

3

2

1

0

1

2

0

Wurzelkinder

6

1

5

0

0

1

5

Tausendfüßler

16

10

6

10

4

0

2

andere

9

5

4

3

2

2

2

Summe

74

43

31

27

15

16

16

unversorgt

 

 

Schönberg

 

Umland

2. HJ 2021

 

22

3

 

19

davon u3

 

19

3

 

16

davon ü3

 

3

0

 

3

unversorgt

 

 

Schönberg

 

Umland

1 HJ. 2022

 

6

3

 

3

davon u3

 

3

3

 

0

davonü3

 

3

0

 

3

Freie Plätze

u3

ü3

AWO

 

4

JUH Strand

 

6

Stopelhopser

1

 

Pädiko TPF

3

 

Summe

4

10

 

Es werde nun versucht in einer zweiten Runde den bisher unversorgten Schönberger Kindern freie Plätze anzubieten und anschließend verbleibende Restplätze für Umlandkinder bereit zu stellen.

 

Da zumindest bis zum Jahreswechsel eine Vollversorgung der Schönberger Kinder erreicht werden könne, sei aus seiner Sicht zunächst die Einrichtung einer zweiten Gruppe in der Kindertagespflegeeinrichtung im Hühnerbek nicht notwendig.

 

In diesem Zusammenhang wird angefragt, warum mit dem Einrichtungsträger keine Mietzahlung für das gemeindeeigene Gebäude im Hühnerbek vereinbart worden sei. Hierzu erläutert Herr Dräbing, dass eine solche Zahlung das Defizit der Einrichtung erhöhen würde und dieses anschließend auf der Grundlage des geschlossenen Trägerschaftsvertrages von der Gemeinde wiederum auszugleichen wäre, es ergebe sich somit kein finanzieller Vorteil für die Gemeinde Schönberg. Dies sei vor der Reform des Kindertagesstättengesetzes anders gewesen, da sich die Umlandgemeinden im Rahmen des Kostenausgleichs an den Mietzahlungen beteiligen mussten.