Die Vorsitzende begrüßt die Leiterin der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Plön, Frau Dr. Hunzinger.

 

Bürgermeister Kokocinski macht deutlich, dass es in den letzten Jahren zu einem Zuwachs an Baudenkmälern gekommen sei, dazu solle die Referenten berichten und die den Gemeinden daraus erwachsenden Konsequenzen erläutern.

 

Frau Dr. Hunzinger referiert anschließend über die Rechtsgrundlagen des Denkmalschutzes und die Aufgaben und die Arbeit der unteren Denkmalschutzbehörde. Dabei geht Sie auch auf die Entwicklung des Denkmalschutzes im Allgemeinen, im Kreis Plön und der Probstei im Besonderen ein.

 

Anschließend gibt die Referentin Gelegenheit, Fragen zu stellen:

 

Frau Haase fragt an, welche Bedeutung der Eintrag „Alteintrag, Aktualisierung vorgesehen“ in der Liste der Baudenkmäler habe. Frau Dr. Hunzinger führt hierzu aus, dass es im Jahr 2015 eine umfassende Rechtsänderung gegeben habe auf deren Grundlage die Baudenkmälerliste zu aktualisieren sei. Bei Objekten mit diesem Eintrag, sei dies noch nicht geschehen.

 

Herr Franke fragt zum Gebäude Stakendorf Tor 1, welche Gebäudeteile dort unter Schutz stünden? Hierzu führt die Referentin aus, dass in der Regel keine Unterscheidungen zwischen Gebäudeteilen gemacht würden.

 

Frau Haase fragt zum Gebäude des ehemaligen Hotel Stadt Kiel was man für dieses Gebäude tun könne und welche Möglichkeiten die Kreisbehörde hier habe.

 

Frau Dr. Hunzinger erläutert hierzu, dass die Gemeinde bereits sehr viel für den Erhalt des Gebäudes getan habe, insbesondere durch das Gutachten über das Gebäude. Gleichwohl bestände die Gefahr des fortschreitenden Verfalls. Das Gebäude sei das Kernstück des Marktplatzes, markant und Ortsbild prägend.

 

Eine Einflussmöglichkeit der unteren Denkmalschutzbehörde ergebe sich nur im Falle einer Vernachlässigung, die fortschreitenden Verfall zur Folge hat und auch nur im Umfang einer Notsicherung, die gegenüber dem Eigentümer angeordnet bzw. im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden könne. Sie sei aber bestrebt, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, den jetzigen Zustand mindestens zu konservieren. Aus dem Gutachten ergebe sich, dass das Gebäude nicht in seiner Substanz bedroht sei.

 

Ergänzend berichtet Bürgermeister Kokocinski über den weiteren Inhalt des Gutachtens, das u.a. auf der Grundlage einer damals vom Eigentümer gestatteten Begehung erstellt worden sei. Nachdem nun negativ getroffenen Kaufbeschluss verwehre der Eigentümer der Gemeinde den weiteren Zugang. Außerdem gebe es von dieser Seite die Rückmeldung, dass es weitere Kaufinteressenten gebe, mit denen noch verhandelt werde. Er habe seine Dialogbereitschaft mit den Käufern ausdrücklich angeboten.

 

Frau Nebendahl dankt Frau Dr. Hunzinger für Ihre Ausführungen aber das Thema Hotel Stadt Kiel gehöre hier nicht her, da es einen abschließenden Beschlusses der Gemeindevertretung gäbe.

 

Der Bürgermeister fragt die Kreismitarbeiterin nach der denkmalschutzrechtlichen Zuständigkeit bei Kirchen. Hierzu erläutert diese, dass Kulturdenkmale im Besitz der Kirchen und Religionsgemeinschaften in die Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalschutz fallen. Dort sei jedoch die entsprechende Stelle seit Ende letzten Jahres nicht besetzt.

 

Nachdem sich keine weiteren Fragen ergeben, dankt Frau Doktor Hunzinger für die Möglichkeit, dem Ausschuss die Arbeit des Denkmalschutzes im Kreis Plön vorzustellen.

 

Die Vorsitzende, Frau Thomsen, dankt der Referentin für Ihre Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.