Herr Bürgermeister Voß erinnert daran, dass die Gemeinde ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte, mit dem mehrere mögliche Flächen für einen Schwimmhallenneubau untersucht worden sind. Die Gemeindevertretung hatte sich daraufhin für die Priorisierung der Flächen 3 (Uferfläche Prof. Munzer Ring), 4 (Grünfläche An der Au), 4b (Grünfläche An der Au, östlich Umgehung) und 4c (Ackerfläche Prof. Munzer Ring) ausgesprochen. Nun habe ein Behördengespräch stattgefunden, um die Realisierbarkeit der einzelnen Flächen festzustellen. Ergebnis dieses Gespräch war, dass für die Flächen 4, 4b und 4c seitens der Unteren Naturschutzbehörde erhebliche naturschutzrechtliche Bedenken insbesondere auch in Bezug auf die Sichtachsen bestehen. Er erläutert dies kurz.

 

Die Fläche 3 könne in die vertiefende Planung aufgenommen werden; die schwierige Topograpfie dieser Fläche bedürfe allerdings einer besonderen Prüfung. Auch die Fläche 5 (Waldfläche Steiner Weg) soll nach dem Ergebnis des Behördengesprächs mit in die Prüfung aufgenommen werden. Die Anbindung dieser Fläche über die L 430 sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, müsse aber gesondert geprüft werden. Für beide Flächen sind eine F-Plan- und eine B-Planänderung erforderlich. Das Gespräch habe genügend Hinweise ergeben, um die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für diese beiden Flächen in Auftrag geben zu können.

 

Der Bürgermeister beantwortet Fragen hierzu. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung rechnet das ausführende Büro mit einer Zeitdauer von 8 Wochen.