Herr Wolfgang Gallesky wird für Herrn Oliver Dockhorn in die Gemeindevertretung nachrücken. Nach den Vorschriften des § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister Herrn Gallesky per symbolischen Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.