Herr Heino Trede ist für Frau Anne Muhs in die Gemeindevertretung nachgerückt. Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die Vorsitzende Herrn Heino Trede per symbolischen Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.