Beschluss:

 

                  Der WVSA empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1.    Über das Amt Probstei ist bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön eine Änderung des bestehenden eingeschränkten Halteverbots (Zeichen 286-10 und 286-20) in ein Halteverbot (Zeichen 283-10 und 283-20) zu beantragen.

2.    Über das Amt Probstei ist die LBV S-H, Straßenbauverwaltung Klausdorf  zu beteiligen.

 


Bei Evakuierungsübungen und der jährlich stattfindenden Feuerlöschschau in der Dörfer-gemeinschaftsschule (DGS) wurde durch die Gemeindewehrführung festgestellt, dass im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes an der K31 immer wieder geparkte Fahrzeuge stehen. Dieser Bereich ist laut Ausrückordnung der Feuerwehr Probsteierhagen als Bereit-stellungsraum für nachrückende Kräfte festgelegt. Um im Ernstfall die Sicherheit der Kinder und Lehrkräfte in der DGS und der  Anwohner sicherzustellen, ist das eingeschränkte Halteverbot in ein  Halteverbot zu ändern.

 

Unterbrechung der Sitzung 20:00 Uhr

 

Von den Gästen kommen Einwände in Bezug auf die Ausdehnung des bestehenden eingeschränkten Halteverbots. Diese müsste angepasst werden.

 

Sitzung wird um 20:08 Uhr fortgesetzt.

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0