Beschluss:

 

Der WVSA empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1.    Zwischen der Eiche Höhe Blomeweg 6 und dem Durchgang zum Spielplatz ist für 5 Parkplätze ein  Halteverbot (Zeichen 283-10 und 283-20) mit der Einschränkung „ausgenommen für Angehörige der FFw. im Einsatz“ (Zusatzzeichen 1053-) einzurichten.

2.    Die Verkehrsanordnung für diese, bis zum Bezug der neuen Feuerwache im Trensahl, befristete Maßnahme ist beim Amt Probstei zu beantragen.

3.    Durch das Amt Probstei sind die Anwohner Blomeweg 6 aufzufordern, die widerrechtliche Kennzeichnung eines Parkplatzes als Privatparkplatz zu entfernen.

 


Durch den Bau einer Halle auf dem Gelände der Feuerwehr, Blomeweg 2 sind 5 Parkplätze entfallen. Da für den  Einsatzfall ausreichend Parkplätze für FFw.-Angehörige in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden müssen, ist die Einrichtung einer Halteverbotszone –ausgenommen für Angehörige der Feuerwehr im Einsatz- im Blomeweg zwingend erforderlich.

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0