Her Bürgermeister Voß berichtet zusammenfassend von der heutigen Gerichtsverhandlung in Sachen Hafengebührensatzung. Nach dem jetzigen Stand beinhaltet nach Meinung des Gerichts die erste Änderungssatzung einen formellen Fehler in der Präambel (sog. Zitiergebot). Das Gericht hat sich auch mit den materiellen Inhalten befasst und die Regelungen in der Satzung nicht beanstandet. Nach Einlassung durch unseren Rechtsanwalt sollte die Wirksamkeit des formellen Fehlers durch das Gericht geprüft werden. Das endgültige Urteil soll in Kürze veröffentlicht werden.