Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei zu ersuchen, eine Neufassung der Amtsverordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Stein in der Fassung der Tischvorlage zum TOP 6 der Sitzung STEIN/HA/01/2021 vom 10.03.2021 zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit folgenden Maßgaben zu erlassen:

 

  1. Der kalendarische gebührenpflichtige Zeitraum wird erstreckt auf die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jeden Jahres (§ 3 Absatz 1).

 

  1. Hinsichtlich der Uhrzeit soll der gebührenpflichtige Zeitraum die Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr umfassen (§ 3 Absatz 2).

 

  1. Die Parkgebühr soll folgende Beträge umfassen (§ 4 Buchstaben a und b):

 

Am gesamten Dorfanger – § 4 Buchstabe a

 

  1.  

Mindestgebühr (Parkdauer bis zu 20 Minuten)

0,50 EUR

  1.  

bis zu 1,00 Stunden

2,00 EUR

  1.  

jede weitere Stunde

2,00 EUR

  1.  

Tagesgebühr

8,00 EUR

 

An der Kreisstraße K 30 (nördlicher und südlicher Parkplatz) – § 4 Buchstabe b

 

  1.  

Mindestgebühr (Parkdauer bis zu 20 Minuten)

0,50 EUR

  1.  

bis zu 1,00 Stunden

2,00 EUR

  1.  

jede weitere Stunde

2,00 EUR

  1.  

Tagesgebühr

8,00 EUR

  1.  

Jahresgebühr

140,00 EUR

  1.  

Jahresgebühr für Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stein

80,00 EUR

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0