Beschluss:

 

Der Hang soll auf der gemeindlichen Grünfläche angelegt werden.

 


Ein Bauherr aus dem Neubaugebiet fragte an, wie die Gestaltung des Überganges von den höher liegenden Grundstücken zur Grünfläche zu gestalten ist und ob der Hang auf den privaten Grundstücken oder auf der Grünfläche angelegt werden soll. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0