-       Die Übernahme der Grundstücke am Trensahl ist erfolgt. Seit dem 01.02.2021 ist die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke.

-       Ein Anwohner in Muxall (Neukamp 12) hat darum gebeten, die Weiden, die hinter dem Grundstück auf der Ausgleichsfläche stehen, zum Teil zurück zu schneiden. Es wird eine Begehung und Begutachtung der Weiden stattfinden. Sollte ein Rückschnitt oder eine Fällung nötig werden, kann sie frühestens ab Oktober stattfinden.

-       Der Knick neben dem Grundstück Neukamp 1 bedarf nach Angaben des Grundstückseigentümers einer Pflege. Der Knick steht nicht auf Gemeindegrundstück, gleichwohl wird eine Begehung und Begutachtung des Knicks stattfinden. Sofern der Knick durch die Gemeinde geknickt wird, wären die Kosten auf den Grundstückseigentümer umzulegen.

-       Es wurde eine Anfrage nach der zulässigen Befestigung auf den Grundstücken im Neubaugebiet gestellt. Zusätzlich zur festgelegten GRZ kann die Versiegelung um 50 % durch Wege etc. vergrößert werden und zusätzlich dazu eine Terrasse von 30 m² angelegt werden. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang betraf die Zulässigkeit von Sickerpflaster für die Zuwegung und Stellplatzbefestigung. Sickerpflaster erfüllt auch die Anforderung nach einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigung, allerdings muss dabei der Unterbau entsprechend wasserdurchlässig ausgeführt werden und die Flächen regelmäßig gereinigt werden, um die Sickerfähigkeit zu erhalten.