¾     Es wird vorgetragen, dass der Poller an der Auffahrt zum Deich gegenüber dem Grundstück Strandstraße 2 abgängig sei. Dies führe zu unzulässigen Straßenverkehr.

 

¾     Darüber hinaus wird angeregt, die Beschilderung im Zusammenhang mit der Parkberechtigung für Elektrofahrzeuge zu optimieren.

 

¾     Ein anderer Einwohner macht geltend, dass die Beratung von nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten sensibler gehandhabt werden sollte, um den Anschein der Kungelei zu vermeiden.

 

¾     Derselbe Einwohner dankt den Beschäftigten des Bauhofes für ihren Einsatz.

 

¾     Außerdem wird vorgetragen, dass an zwei Buhnen, die aus Findlingen bestehen (westlicher Bereich), die Beschilderung „Gefahr! Betreten verboten!“ nicht mehr vorhanden sei.