Herr Bürgermeister Gnauck führt in die Thematik ein und berichtet dabei auch von einem Ortstermin, der unter Beteiligung des Ing.-Büros, der Gemeindevertretung und dem Amt stattgefunden hat. Dabei wurden die Dimensionen der notwendigen Arbeiten vorgestellt. Die Amtswehrführung und die UNB des Kreises Plön sind ebenfalls beteiligt worden. Im Kern gehe es darum, für die Zeit der Baumaßnahme einen alternativen Versorgungs- und vor allem einen Rettungsweg für die AnwohnerInnen herzustellen, der nach Ende der Maßnahme wieder zurückgebaut werden muss.

 

Es lägen inzwischen Angebote vor, die aber nach Ansicht des Bürgermeisters nur schwerlich vergleichbar seien.

 

Frau Schneekloth teilt die Einschätzung hinsichtlich der Vergleichbarkeit, weist aber darauf hin, dass entgegen ihr bekannter Aussagen, keineswegs Zweifel an der Notwendigkeit der Erstellung eines Rettungsweges bestehen. Es gehe ihr vielmehr um die Frage der Vergleichbarkeit, der Kosten und einer zeitkritischen Komponente. Herr Gnauck weist darauf hin, dass er in einem Zeitungsartikel, so dies der Bezug sei, nicht richtig zitiert wurde.

 

Herr Witzki hat ebenfalls noch offene Fragen insbesondere in Sachen etwaiger Haftung aber auch zur technischen Ausführung sowie der Frage der Möglichkeit, inwieweit die GemeindevertreterInnen auch selbst aktiv werden könnten, um Einsparungen zu erzielen. Herr Gnauck geht davon aus, dass es sich derzeit eher um eine Grundsatzfrage handelt, ob es sich um einen reinen Rettungsweg handeln oder aber einen Weg, der auch der Versorgung der AnwohnerInnen dienen soll.

 

Amtsdirektor Körber erläutert die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden. Diese läge nun mal bei den Gemeinden und es würde auch für diesen Fall gelten. So denn der Weg auch der Zugänglichkeit zu den Grundstücken diene, müsse die Gemeinde diesem Umstand auch gerecht werden. Ob die kostengünstigere Variante mittels des Verlegens von diversen Stahlplatten diesen Ansprüchen genügen würde, sei eine technische Frage, die auch davon abhängt, in welcher Qualität die Ausführung erfolgen würde. Es sei sicher nicht gänzlich zu vermeiden, dass Stahlplatten bei häufigerer Benutzung auch durch größere Ver- und Entsorgungsfahrzeuge verrutschen könnten.

 

Es schließt sich eine sachliche intensive Diskussion an, in der verschiedenste Facetten bis hin zur Frage der Gebührenfähigkeit beleuchtet werden. Herr Gnauck fasst die Diskussion abschließend noch einmal zusammen und betont, dass es aus seiner Sicht weniger um die Kosten an sich ginge, sondern im Kern um die Frage, welches Angebot die Gemeinde den betroffenen AnwohnerInnen machen wolle.