Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.    Der Bürgermeister möge zeitnah eine Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung eines SeniorInnenbeirates vom 26.11.2014 mit folgendem Inhalt erlassen:

 

a.)   § 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Senior*innenbeirat besteht aus maximal 7 gewählten Personen. Der Beirat sollte geschlechterparitätisch besetzt sein.“

 

b.)   § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu angefügt:

„Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie Vorstandsmitglieder der Parteien auf Orts-, Kreis- und Landesebene.“

 

2.    Der Bürgermeister möge zeitnah nach Erlass der Änderungssatzung das Wahlverfahren für den Senior*innenbeirat in Gang setzen.


Herr Gemeindevertreter Wenzel erläutert den Antrag der Grünen Fraktion. Da sich zwischenzeitlich durch Hinweise des Amtes herausgestellt habe, dass eine Briefwahl nur mit großem Aufwand umgesetzt werden könne, ziehe man diesen Passus aus dem Beschlussantrag zurück.

 

Es schließt sich eine Diskussion an, in deren Verlauf sich die Gemeindevertreter*innen mehrheitlich für eine Satzungsänderung aussprechen, während die Fraktionen der SPD und der CDU eine Satzungsänderung nicht für erforderlich halten, da es eine gültige Satzung gebe, und sich auf dieser Basis längst ein Seniorenbeirat hätte bilden können. Man solle doch erstmal mit der schon vorhandenen Satzung starten. Auf Anregung von Frau Gemeindevertreterin Kleinfeld wird aus dem Beschlussantrag der Grünen Fraktion der Passus gestrichen, dass Mitarbeiterinnen der Gemeinde nicht wählbar sein sollen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0