Herr Bürgermeister Voß weist eingangs darauf hin, dass dieses Thema für den Finanzausschuss am 17.03.2021 vorgesehen sei. Er möchte dieser Diskussion daher nicht vorgreifen, aber schon kurz über die bisherigen Erkenntnisse berichten. Das Amt sei um straßenverkehrsrechtliche Einschätzung gebeten worden. Hiernach spreche aus rein straßenverkehrsrechtlicher Sicht nichts gegen eine Parkraumbewirtschaftung in der Friedrichstraße. Hierfür wird von Seiten des Amtes das Aufstellen von vier Automaten für sinnvoll erachtet. Dies sei aber die reine straßenverkehrsrechtliche Sicht. Für mögliche Erwägungen des Brandschutzes, die noch in die abschließende Einschätzung einfließen könnten, sei er bereits in Kontakt mit dem Gemeindewehrführer und habe für kommende Woche ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung des Amtes terminiert. Für die Straße Buerberg werden von Seiten des Amtes aus rein straßenverkehrsrechtlicher Sicht ebenfalls keine Bedenken gegen eine Parkraumbewirtschaftung vorgetragen. Hier hält man etwa drei Automaten für sinnvoll. Er weist darauf hin dass für das Aufstellen der Automaten noch eine haushaltsrechtliche Absicherung erforderlich ist. Auf eine entsprechende Frage von Herrn Gemeindevertreter Opp zum Thema „Parksuchverkehr“ und „digitalen Hinweistafeln“ zur Ermittlung von freien Parkplätzen erklärt Herr Bürgermeister Voß, dass er am heutigen Abend hierzu keine abschließenden Äußerungen machen könne, aber er sei bereits in Kontakt mit der Kiel Region bezüglich digitaler Lösungen.